„Der Schutz der persönlichen Daten sowohl unserer Kunden, wie auch der Zeitkraft-Mitarbeiter geniesst bei uns seit jeher den höchsten Stellenwert“ so Martin Bergmann, Leiter Vertrieb bei Zeitkraft in Dietzenbach.
Als ein führender Anbieter von gewerblichen Personallösungen (Fachpersonal für Malerbetriebe, Betriebe aus dem Elektrohandwerk und dem Metallbereich zum bundesweiten Einsatz) hat Zeitkraft seit langem Prozesse implementiert, die jedem Einzelnen individuell das Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung seiner dort gespeicherten Daten einräumten – hier hat sich durch die DSGVO lediglich die verbindliche Reaktionszeit (i.d.R.1 Monat) geändert – eine Frist, die Zeitkraft auch ohne Verpflichtung in der Vergangenheit stets unterboten hat.
Auch das anonymisieren von Mitarbeiter-Profilen in der Angebotsphase oder das regelmäßigen Aussortierung von „Kartei-Leichen“ und nicht mehr benötigten Kunden-Daten gehören zum Standard-Procedere und sorgen für einen stets schlanken und aktuellen Datenbestand.
„Im Human-Resources-Geschäft ist ein verantwortungsvoller Umgang mit personenbezogenen Daten einfach Pflicht – das ist für uns eine Selbstverständlichkeit“ so Zeitkraft Geschäftsführer Andrej Kurka. „Wir begrüßen daher, dass der Gesetzgeber endlich einen hohen und verpflichtenden Standard für alle etabliert hat.“
Nach Datenpannen und -skandalen wie zuletzt z.B. bei Facebook / Cambridge Analytica zeigt sich das geschärfte und gesteigerte Interesse jedes Einzelnen, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Kurka: „Dieses gesteigerte Bewusstsein und Interesse an der Thematik Datenschutz ist für uns bereits jetzt die größte Errungenschaft der DSGVO.“