Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der XING AG am 21. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien in Höhe von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft (entsprechend bis zu 520.170 Aktien) gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die Anzahl der zu erwerbenden Aktien ist durch die vorgenannte Vorgabe zum maximalen Gegenwert begrenzt. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 21. Mai 2008 vorgesehenen Zwecken verwendet werden.
Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die XING AG durchgeführt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im Xetra-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 Prozent über- oder unterschreiten.
Darüber hinaus wurde das Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der Kaufpreis darf dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an der betreffenden Börse nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 Prozent des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Kauftermin.
Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden.
Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO ent-sprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Aus-führung bekannt gegeben. Die XING AG wird über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter corporate.xing.com/deutsch/investor-relations/ informieren.