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Offshorewindpark „Arcadis Ost 1“: Entscheidender Fortschritt im Genehmigungsverfahren

Der Abschluss des Raumordnungsverfahrens markiert einen Meilenstein für das Ostseeprojekt vor Rügen

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
„Wir sind zufrieden und glücklich, dass wir mit dem Abschluss der landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren einen wichtigen Schritt bei der Realisierung von Arcadis Ost 1 gemacht haben. Nun arbeiten wir mit voller Kraft an der Genehmigung gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz, führen Gespräche mit interessierten Investoren, und hoffen auf positive Signale beim Bau des erforderlichen Netzanschlusses nach Rügen“, erklären Tilo Vogdt und Uli Behr, gemeinsame Geschäftsführer des Projektentwicklers KNK Wind GmbH.

Arcadis Ost 1 (AO1) ist der zweite Offshorewindpark, der im Küstenmeer von Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der 12 Seemeilen-Zone realisiert wird. Sein Standort 19 Kilometer nordöstlich von Kap Arkona (Rügen) bietet besonders günstige Bedingungen, sowohl beim Bau und Betrieb der Anlagen als auch bei der Stromeinspeisung.

„Während Projekte in der Nordsee mit rauen Wetterbedingungen, dem hohen Salzgehalt und weiten Entfernungen zum Festland zu kämpfen haben, finden wir in der Ostsee nahezu ideale Voraussetzungen für Offshorewindparks – und das bei vergleichbar starker Windströmung“, erläutert Heinrich Bettelhäuser, Vorstand von WV Energie AG, der Hauptgesellschafterin der KNK Wind. Mit dieser Einschätzung sieht er sich völlig einig mit der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, die hinter dem Projekt steht.

Auf einer Fläche von etwa 30 Quadratkilometern werden insgesamt 58 Windenergie-anlagen errichtet. Dank des geplanten Einsatzes von 6 MW-Turbinen des Typs „Alstom Haliade“ wird der Park über eine installierte Gesamtleistung von etwa 350 MWel verfügen. Der Beginn der Bauarbeiten ist für 2016 angesetzt.

Die Einspeisung in das deutsche Stromnetz erfolgt über ein 220 Kilovolt-Erdkabel, das über die Insel Rügen zum Umspannwerk Lüdershagen bei Stralsund verläuft. Aufgrund der kurzen Seepassage entfällt eine Umwandlung von Wechsel- in Gleichstrom. Für die Netzanbindung ist der Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz zuständig.

Neben der landesplanerischen Beurteilung zum Raumordnungsverfahren (ROV), die vom Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt wurde, ist ein weiteres Verfahren des Landes für den Windpark nötig. Es handelt sich um die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutz-Gesetz (BImSchG), die in den Verantwortungsbereich des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur Vorpommern fällt und noch in diesem Jahr abgeschlossen sein soll.

Die Abschätzung der zu erwartenden Unterwassergeräusche (Schallimmissionen) beim Bau und Betrieb von Offshorewindparks und deren Wirkung auf die maritime Umwelt fanden in der Entwicklung von Arcadis Ost 1 von Beginn an Berücksichtigung. Folglich lobt der Energieminister von Mecklenburg-Vorpommern Volker Schlotmann:„Besonders freut mich, dass der künftige Betreiber in Aussicht gestellt hat, neben der notwendigen naturschutzfachlichen Baubegleitung auch an einem geplanten Forschungsvorhaben zum Schutz der Schweinswale in der Ostsee mitzuwirken.“
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