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Und wer hat`s erfunden?

WTSH lädt ein zur Veranstaltung:“Grundlagen und Besonderheiten des US-Patentrechts sowie die Unterschiede zum europäischen Verfahren“

(PresseBox) (Kiel, )
„Für viele Unternehmen ist eine Patentierung ihrer Innovationen wichtig. Nicht nur in Deutschland oder Europa, sondern auch in den Vereinigten Staaten von Amerika“, so Steffi Jann vom Servicecenter Schutzrechte der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH). Wie so eine Patentanmeldung in den USA funktioniert, welche Hürden zu nehmen sind und welche Unterstützung schleswig-holsteinische Unternehmer erhalten können, erfahren Interessenten im Rahmen der Informationsveranstaltung:

„Grundlagen und Besonderheiten des US-Patentrechts sowie die Unterschiede zum europäischen Verfahren“

Dienstag, 27. April 2010
15.00 bis ca. 18.00 Uhr
Haus der Wirtschaft
Lorentzendamm 24
24103 Kiel
Raum „Ostsee“

Was ist beispielsweise zu tun, wenn jemand ein neues Produkt oder Verfahren entwickelt und seine Innovation auch auf dem amerikanischen Markt geschützt wissen will? Welche Besonderheiten gibt es im amerikanischen Patentrecht, und worin unterscheidet es sich vom deutschen und europäischen? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt Dr. Norman Thot, Senior Council der Anwaltskanzlei Darby & Darby, Frankfurt/Main, der als Referent gewonnen werden konnte und im Anschluss an seinen Vortrag für eine offene Diskussion zur Verfügung steht. Interessenten melden sich bitte bis zum 19.04.2010 online unter http://www.wtsh.de/termine an.

Hinweis für die Redaktionen:

Warum sind Patente eigentlich so wichtig? Weil sie Schutz gewähren. Patente schützen technische Produkte und Verfahren. Die Frage nach dem Eigentum von Grundstücken oder Sachen ist klar geregelt. Der Schutz geistigen Eigentums ist auch im Urheberrecht festgeschrieben. Werden Auszüge eines Buches unter einem anderen Namen veröffentlicht, spricht man von Diebstahl geistigen Eigentums. Es gibt verschiedene Möglichkeiten des Schutzes, unter anderem das Patent. Es muss vor allem drei Kriterien erfüllen: Es muss weltweit neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Hierin stimmen sowohl das deutsche als auch das europäische und US-amerikanische Patentamt überein. In den meisten Ländern (z. B. Europa, China, Japan oder Russland) gilt das Erst-Anmelder-Prinzip. Das bedeutet, dass es in diesem Fall egal ist, wer die Idee wirklich als erster hatte. Es reicht, der Erste zu sein, der sie anmeldet. In den USA gilt dagegen das Erst-Erfinder-Prinzip. Frei nach dem Motto „Und wer hat’s erfunden?“.
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