"Softwareschutz durch Patent- und Urheberrecht"
(für Angehörige von Hochschulen)
am 06.03.2013
von 14:00 bis 18:00 Uhr
Ort: GEOMAR
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung
Düsternbrooker Weg 20
24105 Kiel
Online-Anmeldung unter: http://www.wtsh.de/...
Wie schützen Hochschulangehörige ihre eigene Software davor, von Trittbrettfahrern in Teilen oder sogar vollständig in fremde Software integriert und verkauft zu werden? Welchen Schutz bietet das geltende Urheberrecht und unter welchen Voraussetzungen kann Software patentiert werden?
Diesen und weiteren Fragen wird im Rahmen dieser Veranstaltung nachgegangen. Zu diesem seit vielen Jahren kontrovers diskutierten Thema hat das Servicecenter Schutzrechte der WTSH zwei exzellente Referenten eingeladen:
Dr. Hergen Kapels, Prüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), klärt auf, unter welchen Voraussetzungen Software dem Patentschutz zugänglich ist und woran man erkennt, ob die eigene Software-Erfindung das Erfordernis der "Technizität", also des technischen Charakters, erfüllt.
Prof. Dr. Ulrich Gabriel, Honorarprofessor an der Hochschule Wismar und als Partner der Kieler Wirtschaftskanzlei Gabriel Rechtsanwälte vielfach in der Beratung von Softwarehäusern tätig, erläutert, welchen Schutz das geltende Urheberrecht ohne gesonderte Schutzrechtseintragung bietet.