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GEZ-Gebührendebatte zeigt: Urheber werden nicht mehr angemessen bezahlt

(PresseBox) (München, )
Die Rundfunkanstalten fordern wegen zunehmender Bedeutung neuer Medientechnologien mehr Geld, doch die geistigen Eigentümer der Programme können nicht mit zusätzlichen Einnahmen rechnen. Cash for Art fordert keine zusätzlichen Gebühren für Endverbraucher, sondern eine gerechte Verteilung der erwirtschafteten Gewinne auf Basis gesetzlicher Regelungen

Nutzer von UMTS-Handys und internet-fähigen PCs sollen ab Januar 2007 monatlich 5,52 Euro zusätzlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) bezahlen. Mit der aktuellen Gebührenerhöhung reagieren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf die zunehmende Nutzung neuer Medientechnologien für den Fernseh- und Radiokonsum.

Die Künstlerinitiative Cash For Art setzt sich in der laufenden Debatte nachdrücklich dafür ein, auch die Urheber geistigen Eigentums endlich an den erfolgreichen Geschäftsmodellen der neuen Medientechnologien angemessen zu beteiligen. Ihre Forderung: Wenn Rundfunkanstalten aus der zunehmenden Nutzung von PC und UMTS-Handys das Recht ableiten, ihre Gebühren zu erhöhen, dann haben auch die Urheber der Programme ein Recht auf eine höhere Vergütung für die Nutzung ihrer Werke.

So steht es prinzipiell auch im Urheberrechtsgesetz. Doch da dieses Gesetz in weiten Teilen aus den 60er Jahren stammt, schützt dieses Gesetz die Kreativen in der heutigen Zeit nur noch sehr unzureichend.

„Die Rundfunkanstalten haben die Bedeutung der neuen Verbreitungswege für Fernseh- und Radioprogramme längst erkannt und fordern eine Gebührenerhöhung massiv ein. Die Urheber hingegen, deren Werke die eigentliche Grundlage für neue Formen der Mediennutzung sind, gehen noch immer leer aus“, warnt Achim von Michel, Pressesprecher von Cash for Art. „Cash for Art fordert deshalb die Bundesregierung dringend auf, das veraltete Weitersende-Recht im Zuge der aktuellen Urheberrechtsreform neu zu formulieren. Ein entsprechender Vorschlag des Bundesrats liegt bereits seit Mai dieses Jahres vor – die Weitersendung von urheberrechtlich geschützten Programmen muss technologieneutral gewährleistet werden. Im Klartext: Wann immer Radio- und Fernsehprogramme über die klassische Antennen-Ausstrahlung hinaus über andere Medienplattformen wie Handy-TV, Satellit, Kabel oder Internet weiter verbreitet werden, sind die Produzenten des geistigen Eigentums angemessen zu entlohnen.“

Cash Fort Art geht es dabei nicht um zusätzliche Abgaben für Endverbraucher oder eine weitere Erhöhung der GEZ-Gebühren, sondern um eine angemessene Beteiligung der Urheber geistigen Eigentums an den durch neue Medientechnologien erwirtschafteten Gewinnen. Hierfür bedarf es schnellstmöglich eindeutiger gesetzlicher Regelungen.
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