Häufig wird versucht durch hohe Leasingraten einen geringen Restwert zu erreichen, mit dem Ziel, das Leasingobjekt zu diesem geringeren Restwert, welcher unter dem Marktwert des Objektes liegt, zu erwerben.
In einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12.05.2010 (I-24 U 167/09) wurde jedoch entschieden, dass es ein solches Erwerbsrecht nur bei „eindeutiger Absprache“ der Partner des Leasingvertrages gibt.
Auch mit der geplanten Reform der Rundfunkgebühren hat sich der WFEB e.V. beschäftigt. Hier kommt besonders auf Unternehmen, die mit großen Fahrzeugflotten arbeiten eine erhebliche Belastung zu. Speziell Autovermietungsgesellschaften sind davon betroffen.
Weiterhin informiert der WFEB e.V. über die Veränderungen rund um die Umsatzsteueridentifikationsnummer im Rahmen des Mehrwertsteuerpaketes.
Abschließend folgt ein Bericht über das kürzlich abgeschlossene Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea, welches als eines der ehrgeizigsten und weitreichendsten Handelsabkommen der EU gilt.
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