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EuGH entscheidet über Anspruch auf Pflegegeld

(PresseBox) (Trier, )
In einem Urteil vom 30. Juni 2011 (Rechtssache C-388/09) hat der EuGH entschieden, dass ein ehemaliger Arbeitnehmer, der Renten aus zwei Staaten bezieht und nach langjähriger Beschäftigung in einem Mitgliedstaat zurück in sein Heimatstaat gezogen ist, auch weiterhin Pflegegeld von dem Staat beziehen kann, in dem er den größten Teil seines Berufslebens verbracht hat.

Das Gemeinschaftsrecht zur Freizügigkeit und sozialen Sicherheit von Wanderarbeitnehmern stünde dem nicht entgegen, so der EuGH.

Mehr zu diesem Urteil erfahren Sie unter: http://www.wfeb.de/...

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