Darin enthalten sind auch Ergänzungen zu § 12 Abs. 1 FZV.
Die Verordnung wird am 07.04.2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Ab dem 08.04.2011 benötigen Autohändler, die ihre importierten Gebrauchtwagen mit der deutschen ZB II verkaufen wollen, Tageszulassungen für ihre Fahrzeuge, um die deutschen Dokumente zu erhalten.
Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.wfeb.de/....