Über ein gemeinsames Datennetz sollen künftig Fahrzeughalter mit Namen und Adressen ausfindig gemacht werden. Dadurch wird es einem Mitgliedstaat ermöglicht, einen Verkehrsverstoß, der auf seinem Gebiet von einem Bürger eines anderen EU-Staates begangen wurde, weiterzuverfolgen.
Die Arten der Verstöße sowie das Strafmaß sollen jedoch weiterhin durch die nationalen Rechtsvorschriften der einzelnen Mitgliedstaaten geregelt werden.
Das EU-Parlament muss dem Gesetzesvorschlag noch zustimmen.
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