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EU Kommission nimmt neue Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kfz-Sektor an

(PresseBox) (Trier, )
Die neue Kfz-GVO, Verordnung (EU) Nr. 461/2010, ist ab 01. Juni 2010 in Kraft. Dies ist momentan eines der beherrschenden Themen in der europäischen Fahrzeugbranche. Für den Primärmarkt wird die Verordnung (EU) Nr. 1400/2002 bis 31. Mai 2013 verlängert, danach gilt die allgemeine Vertikal-GVO (Verordnung (EU) Nr. 330/2010); für den Anschlussmarkt gelten ab dem 01. Juni 2010 die Bestimmungen der neuen Kfz-GVO. Einen Überblick über die gesamte neue Regelung sowie deren Auswirkung für Hersteller, Händler, Werkstätten und Verbraucher finden Sie in den Euro-News 02/10 des WFEB e.V. auf www.wfeb.de.

Außerdem berichtet der WFEB in seinen News über die Stellungnahme von Opel zu der Praxis der Erhebung einer „Bearbeitungsgebühr“ für die Erstausstellung von CoC.

Auch die Änderung des KraftStG wird besprochen, die zur Folge hat, dass ab 01. Juli 2010 für Ausfuhrkennzeichen ab dem ersten Tag Kfz-Steuer gezahlt werden muss.

WFEB e.V.

Der WFEB e.V. ist ein unabhängiger Verband, der über Neuigkeiten aus dem Wirtschaftsbereich Europäischer Binnenmarkt informiert. Er vertritt die Interessen seiner Mitglieder gegenüber Gruppen und Institutionen.

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