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Biogas-Anlagenbetreiber verzeichnen Verluste in Millionenhöhe durch EEG Novellierung

Verfassungsbeschwerde eingereicht

(PresseBox) (Schwerin, )
Der Bestandsschutz von Biogasanlagen wird durch das am 1. August 2014 in Kraft getretene EEG 2014 und der Erhebung einer Höchstbemessungsleistung erheblich verletzt. Die gesetzlich garantierte Vergütung des erzeugten Stroms wurde dadurch drastisch gekürzt. Mit der heute vom Verein Nachhaltige Energien e.V. eingereichten verfassungsrechtliche Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll der Gesetzgeber daran erinnert werden, dass er für die Investitionssicherheit in den Vorgängergesetzen des EEG 2014 ein Versprechen abgegeben hat. Die Klagegemeinschaft wird durch die Anwaltskanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner aus Regensburg vertreten.

Die Begrenzung der sogenannten Höchstbemessungsleistung auf 95 Prozent der bisherigen Anlagenleistung führt zu einem drastischen Einbruch der Umsätze der Betreiber. Caspar Baumgart, Vorstandsmitglied der Schweriner WEMAG AG, die sich stark in der Direktvermarktung von EEG-Strom engagiert, beobachtet diese Entwicklungen mit Besorgnis: "Biogas ist ein wesentlicher Bestandteil des Energiemixes, da es als regelbare, erneuerbare Energie den Wegfall von fluktuierenden Anlagen sicher ausgleichen kann. Wird an der Höchstbemessungsleistung durch die Bundesregierung festgehalten, so werden kleinere und mittlere Anlagenbetreiber in schwerwiegende wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Auch wird der Aufbau neuer Leistungskapazitäten zu höheren Stromerzeugungskosten führen, die der Verbraucher für diese Kapazitätsbeschränkung des Gesetzgebers am Ende zahlen muss." Gleichzeitig wird eine Abschaffung der Regelung nicht zu einem Ansteigen der EEG-Umlage für den Verbraucher führen, da die Vergütung dieser Leistung vor dem 01.08.2014 bereits in der Umlage enthalten war.

Die Verfassungsbeschwerde trifft auf große Unterstützung aus der gesamten Branche. Allein für die Mitglieder des Verein Nachhaltige Energien e.V. liegen die Verluste hochgerechnet pro Jahr bei rund 5,5 Mio. Euro. Durch die Einführung der Höchstbemessungsleistung verzeichnet ein optimal arbeitender Biogasproduzent bei einem Marktpreis von 4 Cent pro Kilowattstunde ein jährliches Minus von 27.000 Euro. Betroffen sind vor allem Betreiber, die erst kürzlich in hochwertige Technik investiert haben, um ihre Anlagen besonders gut auszulasten. Sinnvolle Anlagenerweiterungen und Effizienzsteigerungen werden damit unwirtschaftlich, da die Beschränkung zum Zeitpunkt der Planung und Installierung nicht absehbar war und ein erheblicher Gewinnanteil durch den Gesetzgeber im Nachhinein gestrichen wurde.

Die mit der EEG-Novellierung eingeführte Höchstbemessungsleistung stellt aus Sicht der Klagegemeinschaft einen rechtswidrigen Eingriff in das von Art 14 Grundgesetz geschützte Eigentum dar. Der vertretende Rechtsanwalt Dr. Helmut Loibl hält den Eingriff des Gesetzgebers insbesondere für unverhältnismäßig und letztlich sogar für sinnlos: "Für die betroffenen Anlagenbetreiber wirkt sich die Regelung dramatisch aus, weil - wie im konkreten Fall - über 50 Prozent des Gewinns wegbrechen können, ohne dass die Allgemeinheit etwas davon hat." In der Verfassungsbeschwerde soll der Nachweis geführt werden, dass sich die Beschränkung überhaupt nicht auf die EEG-Umlage auswirkt: "Letztlich greift der Gesetzgeber massiv in den Bestandsschutz einzelner Anlagen ein, ohne dass im Ergebnis die Verbraucher auch nur einen Cent weniger EEG-Umlage zahlen dürften", erläutert Dr. Loibl, "das ist mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht zu vereinbaren."

"Mit der Reform des EEG 2014 wurde neben der Höchstbemessungsleistung auch ein weiterer Vergütungsbestandteil gestrichen - ohne Ankündigung und ohne Übergangsfrist. Der Gesetzgeber hat mit der Höchstbemessungsleistung von 95 % faktisch eine bereits zur Verfügung stehende elektrische Leistung von rund 170 MW aus dem Markt genommen. Diese Leistung entspricht einem mittleren Braun- oder Steinkohlekraftwerk. Wenn die vorliegende Kapazitätsbeschränkung des Gesetzgebers nicht zurückgenommen wird, muss der Verbraucher am Ende die höheren Kosten tragen. ", erklärt Bernd Pommerehne, Vorsitzender des Vereins Nachhaltige Energien e.V.

Über Nachhaltige Energien e.V.

Der Verein wurde anlässlich der Novellierung des EEG 2014 von acht Biogasanlagenbetreibern gegründet. Hintergrund ist der erhebliche Eingriff des Gesetzgebers in die Vergütungsansprüche der Biogaserzeugung. Mittlerweile setzen sich mehr als 120 Biogasanlagenbetreiber und Energiedienstleister aus ganz Deutschland für verbesserte Rahmenbedingungen für Biogasanlagen ein. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, die Eingriffe des Gesetzgebers nicht tatenlos hinzunehmen, sondern wird sich im Rahmen von Gerichtsverfahren gegen Gesetze und Verordnungen für die Gewährung der Existenz seiner Mitglieder einzusetzen.

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WEMAG AG

Die Schweriner WEMAG AG ist ein bundesweit aktiver Öko-Energieversorger mit regionalen Wurzeln und Stromnetzbetrieb in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Zusammen mit der WEMAG Netz GmbH ist sie für ca. 15.000 Kilometer Stromleitungen verantwortlich, vom Hausanschluss bis zur Überlandleitung. Das Energieunternehmen liefert Strom, Gas und Netzdienstleistungen an Privat- und Gewerbekunden. Regionale Verbundenheit, Umweltschutz und Nachhaltigkeit bestimmen das Handeln der WEMAG AG. So liefert das Unternehmen unter der Marke wemio Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen an alle Haushalte sowie an Sondervertragskunden aus allen Gewerbebranchen und der Landwirtschaft. Seit 2011 werden klimafreundliche Gasprodukte angeboten. Die WEMAG AG leistet erhebliche Investitionen in erneuerbare Energien, berät zu Fragen der Energieeffizienz und bietet die Möglichkeit der Bürgerbeteiligung über die Norddeutsche Energiegemeinschaft eG. Die WEMAG AG befindet sich seit Januar 2010 im Mehrheitsbesitz der Kommunen ihres Versorgungsgebietes.

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