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Verbraucherschutzverein befürwortet CBD-Produkte

Obmann Dr. Kolba kritisiert mangelnde Bereitschaft zur Kostenübernahme

(PresseBox) (Gleisdorf, )
Der Jurist und Obmann des Verbraucherschutzvereins in Österreich, Dr. Peter Kolba, hat in einer aktuellen Stellungnahme kritisiert, dass die Medikation mit CBD-Produkten in der Regel von Krankenkassen nicht finanziert wird. Dr. Kolba hat nach Erkrankung selbst erfahren, dass oft nur CBD schmerzlindernd wirkt. Der Verbraucherverein bietet Patienten, die eine Cannabis-Therapie benötigen, Rechtsberatung an und stellt online anbieterunabhängige Informationen über Cannabis in der Medizin zur Verfügung.

CBD ist die gängige Abkürzung für Cannabidiol, einem natürlichen Wirkstoff, der aus der weiblichen Hanfpflanze gewonnen wird. Er ist im Gegensatz zu THC nicht psychoaktiv und kann somit keinerlei Rauschzustände auslösen. Aus diesem Grund ist der Anbau, Verkauf und Konsum von Hanfpflanzen, die über einen hohen CBD-, aber geringen THC-Gehalt verfügen, legal. In der EU liegt der erlaubte Maximalwert für THC in Nutzhanf bei 0,2 Prozent.

Seit einiger Zeit erfreuen sich CBD-Produkte immer größerer Beliebtheit. Cannabidiolhaltige Kaugummis, Bonbons, Öle, Tropfen, Kapseln und sogar Kosmetikprodukte sind mittlerweile erhältlich. Sie werden oftmals als Stresslöser beworben und sind sogar in einigen Drogerien erhältlich. Der CBD-Gehalt ist meist jedoch eher gering. Fachhändler führen CBD-Produkte mit weit höherer Cannabidiol-Konzentration, die auch zur Selbstmedikation verwendet werden können.

CBD zeichnet sich in erster Linie durch eine schmerz- und krampflösende, entzündungshemmende sowie beruhigende Wirkung aus. Bei vielerlei gesundheitlichen Beschwerden soll CBD Linderung versprechen. Verschiedene Studien konnten bereits einen positiven Einfluss auf Epilepsie, Parkinson, entzündliche Darmerkrankungen, Neurodermitis, Depressionen, Angststörungen und Schizophrenie erkennen. Es gibt außerdem Anhaltspunkte, dass CBD bei Krebserkrankungen helfen kann. So lindert die Substanz einerseits die Schmerzen der Krebspatienten, ist andererseits möglicherweise aber auch in der Lage, das Wachstum von Krebszellen zu hemmen.

In der Regel werden die Kosten für CBD-Produkte jedoch nicht von der Krankenkasse übernommen. Insbesondere dann, wenn eine hohe Dosierung für eine Linderung der vorliegenden, möglicherweise chronischen Beschwerden, nötig ist, können sich viele Patienten diese Form der Selbstmedikation finanziell nicht leisten.

Dr. Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereins in Österreich, prangert diese Umstände an. Der Jurist ist seit 30 Jahren im Verbraucherschutz aktiv und war lange Zeit Leiter des Bereiches Recht im Verein für Konsumenteninformation. 2012 erkrankte er an einer Polyneuropathie, einer Nervenerkrankung, die Missempfindungen wie stechende und brennende Schmerzen und Kribbeln hervorruft. Erst die Behandlung mit einer Kombination von THC- und CBD-haltigen Produkten, konnte Linderung verschaffen. Seitdem engagiert er sich mit großer Leidenschaft für die Liberalisierung von Cannabis in der Medizin.

Der Verbraucherschutzverein in Österreich befürwortet THC- und CBD-haltige Produkte nachdrücklich und will sich weiterhin dafür einsetzen, diese leichter zugänglich zu machen.

Zur Stellungnahme: https://www.cbd-vital.de/magazin/cbd-allgemein/verbraucherschutzverein-oesterreich-befuerwortet-cbd

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Stellungnahme des Verbraucherschutzverein im Wortlaut

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