Dabei würden dann nur noch die CO2-Emissionen, die bei Unterschreitung des Benchmarks frei oder bei Überschreitung benötigt werden, gehandelt. Im Gegensatz zum bisherigen System wären Kraftwerksbetreiber verpflichtet, die CO2-Zertifikate, die nicht für die Produktion von Strom benötigt werden, an den Staat zurückzugeben. Im derzeitigen System wird unnötigerweise jede Tonne CO2, die zur Stromerzeugung eingesetzt wird, vom Kunden bezahlt. Bei der Braunkohlestromerzeugung könnte so z.B. die Strompreisbelastung durch den Emissionshandel um rund 75 % von 20 auf 5 Euro/MWh vermindert werden. Bei der Steinkohle sogar von 16 auf 1 Euro/MWh, also um 94%! (Siehe Beispiele auf den Seite 2 und 3.) Die Strompreise würden so erheblich niedriger liegen als beim heutigen System der vollständigen CO2-Einpreisung nach Opportunitätsgesichtspunkten. "Mehrere Milliarden Euro unnötige Strompreissteigerung könnten so vermieden werden", so der VIK-Geschäftsführer Dr. Alfred Richmann. "Und trotzdem könnte Deutschland seine Klimaschutzziele vollständig erreichen".
Bisher hat die EU-Kommission diese effizientere und flexiblere CO2-Politik – mit nachträglicher ex post-Anpassung – unter Hinweis auf ihre rechtliche Unzulässigkeit abgelehnt. Der Europäische Gerichtshof als übergeordnete Instanz hat dieses Veto nunmehr für nichtig erklärt.