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Kartell-Novelle würde Strom- und Gaswettbewerb entscheidend stärken

(PresseBox) (Essen, )
Die Vorschläge des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) zur Verbesserung des Kartellgesetzes können die für Strom- und Erdgaskunden unbefriedigende Situation dieser von marktbeherrschenden Unternehmen geprägten Märkte deutlich verbessern, so der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, der die Interessen industrieller und gewerblicher Energiekunden vertritt.

Das BMWi benennt deutlich die Defizite des gesetzlichen Instrumentariums zur Missbrauchs­aufsicht im Energiebereich. Wenn die Preisgenehmigung der allgemeinen Tarife durch die Landeskartellbehörden zum 1. Juli 2007 entfällt, kommt der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellämter ein noch höherer Stellenwert zu. Um diesem gerecht zu werden – und in Richtung eher sinkender Strom- und Gaspreise wirken zu können –, hält das BMWi ein für den Energiebereich ergänztes Instrumentarium für sinnvoll.

Die aus dem BMWi bekannt gewordenen Pläne dürften nach ihrer Umsetzung tatsächlich erhebliche Verbesserungen für Strom- und Erdgaskunden bringen:

- Wegfall des Erheblichkeitszuschlags von 10 Prozent. Bisher ist es für die Kartellbehörden nur schwer möglich, einen Preismissbrauch nachzuweisen. In dieser Situation ist es den Versorgern sogar erlaubt, bis zu 10 Prozent voneinander abweichende Preise zu verlangen, ohne dass die Behörden eingreifen können. Dieser legitimierte Missbrauchsbonus soll entfallen.

- Möglichkeit zur Untersuchung bzw. zu Missbrauchverfahren mit dem Fokus auf einzelne Preiskomponenten. Bisher lässt die Rechtsprechung nur eine Preishöhenmiss­brauchsaufsicht über den Gesamtpreis zu.

- Erweiterung des Vergleichsmarktkonzeptes. Zukünftig könnten auch vergleichbare Unternehmen verschiedener Märkte verglichen werden. Wenn wie bisher nur Unternehmen mit gleichen – möglicherweise missbräuchlichen – Verhaltensweisen verglichen werden können, ist der Erfolg zwangsläufig klein.

- Beweislastumkehr und Sofortvollzug. Eigentlich nur längst überfällige Reparaturen der Gesetz­gebung, die im Europarecht als effizientes Maßnahmenpaket für die Kartellbehörden längst üblich sind.

- Ein überhöhter Abstand zwischen Entgelten / Entgeltbestandteilen und Kosten soll ausdrücklich ein Missbrauchstatbestand werden. Auch dies ist im Europarecht längst üblich.
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