Eicher verteidigte die Gebühr, die seit Jahresbeginn für internetfähige Rechner und Handys fällig wird. "Wer herkömmliche Geräte bereithält, ist nicht betroffen. Vielmehr werden künftig wieder alle Geräte in die Rundfunkgebührenpflicht einbezogen, mit denen man Rundfunk empfangen kann. Das finde ich gerecht, denn ansonsten würde mit fortschreitender technischer Entwicklung eine ,Flucht aus der Rundfunkgebühr' einsetzen", sagte Eicher.
In dem Beitrag des Unternehmer-Magazins „Creditreform“, das in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheint, geht Eicher auch auf Beispielfälle von Unternehmern ein, klärt über die Rechte der GEZ-Kontrolleure auf und an wen sich Betroffene mit Fragen oder Beschwerden wenden können.
Ceditreform
„Creditreform“ ist das monatlich erscheinende Wirtschaftsmagazin für Unternehmer. Der Titel berichtet prägnant und informativ über Wirtschaft, Recht, Steuern, Finanzen, Marketing, IT und Telekommunikation. Entscheidern im Mittelstand bietet das Magazin wertvolle Planungshilfen – sowohl für das operative Geschäft als auch die strategische Weiterentwicklung ihrer Unternehmen. Creditreform erreicht eine Aboauflage von 123.529 Exemplaren (IVW 4/2006). Die Zeitschrift ist auch im Bahnhofs- und Flughafenbuchhandel sowie im ausgesuchten Zeitschriftenhandel erhältlich. Die Webadresse lautet: www.creditreform-magazin.de