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Ungereimtheiten bei neuer Computer-Gebühr der GEZ

(PresseBox) (Düsseldorf, )
Der Vorsitzende der ARD/ZDF-AG für Rundfunkgebührenrecht, Dr. Hermann Eicher, hat Widersprüche bei den Regelungen zur neuen GEZ-Computer-Gebühr eingeräumt und Klärungsbedarf angemeldet. In einem Interview für die Februar-Ausgabe des Unternehmer-Magazins „Creditreform“ sagte der Justiziar des Südwestrundfunks: "Im nicht-privaten Bereich gilt es sicherlich, die Tatbestände zu vereinfachen, zu straffen und die ein oder andere Ungereimtheit auszuräumen. Da ist der Gesetzgeber gefordert." Er fügte allerdings hinzu, dass es in "99 Prozent der Privathaushalte" nicht zu einer Verwirrung kommen könne, "weil die gar nicht betroffen" seien.

Eicher verteidigte die Gebühr, die seit Jahresbeginn für internetfähige Rechner und Handys fällig wird. "Wer herkömmliche Geräte bereithält, ist nicht betroffen. Vielmehr werden künftig wieder alle Geräte in die Rundfunkgebührenpflicht einbezogen, mit denen man Rundfunk empfangen kann. Das finde ich gerecht, denn ansonsten würde mit fortschreitender technischer Entwicklung eine ,Flucht aus der Rundfunkgebühr' einsetzen", sagte Eicher.

In dem Beitrag des Unternehmer-Magazins „Creditreform“, das in der Verlagsgruppe Handelsblatt erscheint, geht Eicher auch auf Beispielfälle von Unternehmern ein, klärt über die Rechte der GEZ-Kontrolleure auf und an wen sich Betroffene mit Fragen oder Beschwerden wenden können.

Ceditreform
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