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Das Urteil des Bundessozialgerichts zum Heil- und Kostenplan bei Zahnersatzbehandlungen im Ausland ist sachgerecht

(PresseBox) (Frankfurt am Main, )
Das Bundessozialgericht in Kassel hat in seinem Urteil vom 30. Juni klargestellt, dass auch bei einer Zahnersatzbehandlung im Ausland ein genehmigter Heil- und Kostenplan Voraussetzung ist. Hierzu nimmt der Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen, Jürgen Schwichtenberg, folgendermaßen Stellung:

"Das Urteil ist sachgerecht und konsequent. Die einheitliche Anwendung des geltenden Rechts schützt nicht nur den Patienten vor medizinischen Risiken und finanziellen Gefahren, sondern sichert auch den fairen Wettbewerb. Zahnersatz-Tourismus ohne Transparenz kann es nicht geben. Zahnersatz verbleibt im Munde des Patienten oft jahrzehntelang und erfordert eine regelmäßige Kontrolle. Billig kann den Patienten dann teuer zu stehen kommen, wenn nach dem "Wochenend-Trip" gesundheitliche Probleme auftreten oder später Mängelhaftungsfragen im Ausland durchgesetzt werden sollen. Ein Patient ist daher gut beraten, wenn er auf die hohe zahnmedizinische Versorgungsqualität der Zahnärzte und zahntechnischen Meisterbetriebe in Deutschland vertraut."
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