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Stellungnahme des VATM zur Verabschiedung der Förderrichtlinien

(PresseBox) (Köln, )
Das Bundeskabinett hat gestern die neuen Förderrichtlinien für den Breitbandausbau in Deutschland beschlossen. Der VATM begrüßt diese grundsätzlich. Sie können aber nur ein Zwischenschritt sein. Hierzu übersenden wir Ihnen ein Statement von VATM-Präsident Martin Witt und VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner:

Martin Witt, VATM-Präsident: „Grundsätzlich finden wir die Förderrichtlinien gut. Wir hätten allerdings eine deutlichere Unterstützung der Betreibermodelle und mehr Freiheit für die Kommunen, sich für einen Glasfaserausbau bis zum Haus/Endkunden zu entscheiden, begrüßt – auch wenn dieser Ausbau länger als bis 2018 dauern kann. Die Förderrichtlinien sind insgesamt ein guter Anfang; es muss aber weitergehen. Wir müssen jetzt schauen, wie praxistauglich die Richtlinien sind. Das Jahr 2018 ist jetzt bei den Förderrichtlinien keine harte Grenze mehr. Aber Förderung bis 2019 bedeutet immer noch eine sehr kurzfristige Ausrichtung. Gegebenenfalls muss hier zu einem späteren Zeitpunkt über eine Verlängerung oder Neuauflage von Förderprogrammen nachgedacht werden. Unser Ziel muss nach wie vor der FTTB/FTTH*-Ausbau sein.“

Jürgen Grützner, VATM-Geschäftsführer, ergänzt: „Große Sorgen bereitet uns auch in diesem Zusammenhang der Vectoring-Monopolantrag der Telekom. Er schadet nicht nur dem FTTB/FTTH-Ausbau, sondern er setzt auch die noch notwendige Genehmigung des Vectoring-Ausbaus durch die EU-Kommission aufs Spiel. Die Kommission hat sehr deutlich ihre Wettbewerbs-Bedenken zum Ausdruck gebracht. Das von der EU geforderte VULA-Ersatzprodukt** geht eindeutig davon aus, dass alle Investoren grundsätzlich Vectoring einsetzen können und diese dann am jeweiligen Kabelverzweiger anderen Nachfragern ein Ersatzprodukt anbieten müssen. Ein staatlich abgesegnetes Monopol für den gesamten Nahbereich in Deutschland ohne Investitionswettbewerb darf es ganz sicher nicht geben. Vectoring könnte nicht gefördert werden, wenn diese sinnvolle Brückentechnologie zur Etablierung eines Ausbaumonopols missbraucht würde.  Im Ergebnis stehen damit auch die Breitbandziele der Bundesregierung in Frage. Wir unterstützen die Förderung von Vectoring nachhaltig und haben daher mehrfach beide Ministerien gebeten, jetzt schnell für Planungssicherheit zu sorgen. Erst wenn klar ist, dass es in Deutschland kein Vectoring-Technologiemonopol zu Gunsten eines Unternehmens gibt, wird es Vectoring auch in geförderten Gebieten geben.“

*FTTB/FTTH=Glasfaser bis zum Haus/bis zum Endkunden

**virtuelles Ersatzprodukt für den Wegfall des entbündelten Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL)

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