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VDMA: Mit Europäischer Privatgesellschaft können KMU erhebliche Gründungskosten sparen

(PresseBox) (Brüssel, )
Der VDMA ist erleichtert, dass die Europäische Kommission nach jahrelangen Diskussionen heute den Vorschlag für die Schaffung einer Europäischen Privatgesellschaft (EPG) vorgelegt hat. "Wir sind froh, dass die Kommission endlich erkannt hat, wie wichtig für die Erschließung des Binnenmarkts eine einheitliche europäische Gesellschafts-form ist, die sich an den Bedürfnissen der kleinen und mittelgroßen Unter-nehmen orientiert", sagte VDMA Hauptgeschäftsführer Dr. Hannes Hesse am Mittwoch in Frankfurt.

Vor allem die stark exportorientierten mittelständischen Unternehmen der Investitionsgüterindustrie fordern seit langem die Möglichkeit, in Europa unter einer Flagge segeln zu können. Die Unternehmen könnten erstmals ihre Tochtergesellschaften in Europa nach einheitlichem Muster ausgestalten und diese nach einheitlichen Grundsätzen und Methoden führen.

Gründungskosten reduzieren sich um 80 Prozent

Eine von der internationalen Rechtsanwaltskanzlei Baker & McKenzie im Auftrag des VDMA und in Zusammenarbeit mit Prof. Christoph Teichmann von der Universität Würzburg durchgeführten Studie zeigt, dass derzeit beim Aufbau von Service- und Vertriebstöchtern in fünf verschiedenen EU-Staaten Gründungskosten in Höhe von ca. 45.000 Euro und laufende Beratungskosten jährlich in Höhe von 16.500 Euro anfallen. Sowohl die einmaligen Gründungskosten als auch die jährlichen Beratungskosten würden sich um ca. 80 Prozent reduzieren, wenn die Tochterunternehmen nach dem einheitlichen Muster der EPG aufgebaut werden könnten.

Ministerrat und Europäisches Parlament müssen Verhandlungen schnell zum Abschluss bringen

Der von der Kommission vorgelegte Vorschlag ist aus Sicht des VDMA eine vernünftige Grundlage für die weitere Diskussion im Ministerrat und im Europäischen Parlament. "Es kommt jetzt darauf an, dass der Kommissions-vorschlag zur EPG im Ministerrat und im Europäischen Parlament nicht zerredet, sondern so schnell wie möglich verabschiedet wird. Vor allem muss die EPG - wie von der Kommission vorgeschlagen - auf einheitlichen europäischen Regeln beruhen und darf nicht wie die Societas Europaea (SE) letztlich 27 unterschiedliche nationale Varianten erhalten", so Hesse.
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