Vattenfall wird in den kommenden Monaten die erforderlichen Genehmigungsunterlagen erstellen und beim Bundesamt für Strahlenschutz einreichen. Der Antrag auf Neugenehmigung umfasst nicht die Lagerung von Castorbehältern aus der Wiederaufbereitung.
Zum Standort-Zwischenlager Brunsbüttel
Mit der Novelle des Atomgesetzes im Jahr 2002 wurden die Betreiber von Kernkraftwerken verpflichtet, an den jeweiligen Kraftwerksstandorten Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente aus dem Kraftwerksbetrieb zu errichten. Deutschlandweit wurden in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 12 sogenannte standortnahe Zwischenlager in Betrieb genommen.
Das Standort-Zwischenlager Brunsbüttel wurde im Jahr 2003 vom Bundesamt für Strahlenschutz genehmigt. 2006 wurde das Lager in Betrieb genommen. Als Konsequenz auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom Januar 2015 hat das für die Atomaufsicht zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume eine atomrechtliche Anordnung getroffen, mit der die Lagerung des Kernbrennstoffs im Zwischenlager Brunsbüttel bis Anfang 2018 vom Land Schleswig-Holstein vorgegeben wird.