Die Vorbereitungen für die Umfirmierung haben bereits im vergangenen Jahr begonnen und werden im ersten Quartal 2013 abgeschlossen. Das Unternehmen reagiert damit als einer der ersten Verteilungs-netzbetreiber in Deutschland auf neue Anforderungen der EU und des Energiewirtschaftsgesetzes. Denn nach § 7a Abs. 6 EnWG gilt für Verteilungsnetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, folgendes: Sie haben in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten ausgeschlossen ist. Die von der Bundesnetzagentur im Juli 2012 definierten Maßnahmen, die eine solche Verwechslung ausschließen, werden damit umgesetzt.
Umfirmierung des Hamburger Stromnetzbetreibers
Aus der Vattenfall Stromnetz Hamburg GmbH wird die Stromnetz Hamburg GmbH
Die Vorbereitungen für die Umfirmierung haben bereits im vergangenen Jahr begonnen und werden im ersten Quartal 2013 abgeschlossen. Das Unternehmen reagiert damit als einer der ersten Verteilungs-netzbetreiber in Deutschland auf neue Anforderungen der EU und des Energiewirtschaftsgesetzes. Denn nach § 7a Abs. 6 EnWG gilt für Verteilungsnetzbetreiber, die Teil eines vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens sind, folgendes: Sie haben in ihrem Kommunikationsverhalten und ihrer Markenpolitik zu gewährleisten, dass eine Verwechslung zwischen dem Verteilungsnetzbetreiber und den Vertriebsaktivitäten ausgeschlossen ist. Die von der Bundesnetzagentur im Juli 2012 definierten Maßnahmen, die eine solche Verwechslung ausschließen, werden damit umgesetzt.