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Hamburger Stromkunden von FlexStrom, OptimalGrün und Löwenzahn Energie seit heute in der Ersatzversorgung

Verteilungsnetzbetreiber Stromnetz Hamburg GmbH musste die Stromdurchleitungsverträge kündigen / Rund 10.000 Hamburger Kunden werden seit heute vom Grundversorger mit Strom beliefert

(PresseBox) (Berlin, )
Die Hamburger Kunden der insolventen Stromanbieter FlexStrom AG, OptimalGrün GmbH und Löwenzahn Energie GmbH sind seit heute in der sogenannten Ersatzversorgung. Gestern Abend hatte der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH dem Hamburger Verteilungsnetzbetreiber die Kündigung der Bilanzkreisverträge mit den drei Gesellschaften mitgeteilt. Somit ist die Voraussetzung für eine weitere Belieferung durch diese Stromlieferanten entfallen. Aus diesem Grund hat die Stromnetz Hamburg GmbH die Verträge, die diese Unternehmen zur Nutzung des Hamburger Verteilungsnetzes berechtigt haben, am 18. April 2013 gekündigt. Die betroffenen Kunden wurden gleichzeitig an den Grundversorger Vattenfall Europe Sales GmbH zur Versorgung angemeldet.

Die insgesamt rund 10.000 Hamburger Kunden werden ab dem 19. April 2013 gemäß § 38 des Energiewirtschaftsgesetzes im Rahmen der so genannten Ersatzversorgung mit Strom beliefert. Sowohl der Netzbetreiber als auch der Grundversorger werden die betroffenen Kunden in den nächsten Tagen darüber schriftlich informieren. Die ehemaligen Kunden der drei insolventen Gesellschaften haben drei Monate Zeit, sich einen anderen Stromanbieter zu suchen, ohne befürchten zu müssen, zwischenzeitlich nicht mit Strom beliefert zu werden. Nach dem Ende der Ersatzversorgung führt der Grundversorger die Versorgung grundsätzlich fort, sofern der Stromkunde keinen anderen Lieferanten ausgewählt hat. Ab heute werden auch 10.000 bislang von OptimalGrün und Löwenzahn Energie in Berlin belieferte Kunden vom Grundversorger, ebenfalls Vattenfall Europe Sales GmbH, mit Strom versorgt.

Erste Informationen zur neuen Situation bietet ein Fragen- und Antworten-Katalog des Netzbetreibers. Er ist der Pressemitteilung beigefügt. Informationen, die bei der Suche nach einem neuen Stromanbieter helfen, stellen alle Verbraucherzentralen zur Verfügung.

Fragen und Antworten zur Ersatzversorgung

1. Was ist ein Grundversorger?


Grundversorger ist das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. In Hamburg ist es die Vattenfall Europe Sales GmbH.

2. Was passiert, wenn ein Stromlieferant keinen Strom mehr liefert?

Der Gesetzgeber hat hierfür in § 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) die Ersatzversorgung vorgesehen. Ersatzversorgung liegt vor, wenn ein Stromkunde elektrische Energie bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Stromliefervertrag zugeordnet werden kann.

3. Kann es den Kunden passieren, dass sie plötzlich keinen Strom haben?

Nein, es kann nicht passieren, dass ein Stromkunde plötzlich ohne Strom dasteht. Wenn die Lieferung durch den Stromversorger eingestellt wird, ist der örtliche Grundversorger gesetzlich verpflichtet, die Stromversorgung sicherzustellen.

4. Müssen sich die Kunden einen neuen Stromlieferanten suchen?

Nach dem Ende der Ersatzversorgung führt der Grundversorger die Versorgung grundsätzlich fort, sofern der Stromkunde keinen anderen Lieferanten ausgewählt hat.

5. Ab wann kann man einen neuen Lieferanten wählen?

Ab sofort können Stromkunden einen neuen Stromlieferanten wählen.

6. Was passiert mit dem bereits gezahlten Geld?

Auskunft hierzu kann grundsätzlich nur der bisherige Stromlieferant erteilen. Informationen dazu halten auch die Verbraucherzentralen bereit.

7. Was muss man in der Ersatzversorgung bezahlen?

Die Preise der Ersatzversorgung bestimmt der Grundversorger und teilt diese regelmäßig mit. Die Preise können auch der Internetseite des Grundversorgers: (www.vattenfall.de) entnommen werden.

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