Herbert Schein, Vorstandsvorsitzender der VARTA AG, sagt: „Auch während der globalen Corona-Krise setzen wir unseren Wachstumskurs weiter fort. Wir haben alle denkbaren Maßnahmen ergriffen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen. Die Hauptversammlung virtuell abzuhalten ist somit ein weiterer konsequenter Schritt, um die Sicherheit und Gesundheit unserer Aktionäre, Beschäftigten und Dienstleister zu wahren.“
Grundlage dieser Entscheidung ist eine neu geschaffene gesetzliche Erleichterung für Hauptversammlungen im Jahr 2020. Demnach sind Hauptversammlungen aufgrund der aktuellen Gesundheitsrisiken durch das Coronavirus rein virtuell und somit ohne physische Präsenz möglich. Die Tagesordnung der Hauptversammlung 2020 sowie weitere Einzelheiten zu Teilnahme und Abstimmungsmöglichkeiten für Aktionärinnen und Aktionäre werden heute, am 11. Mai, veröffentlicht.