Versicherungsschutz bei freiwilligen Hilfseinsätzen problematisch
Die erste goldene Regel zur Haftung durch Umzugshelfer: Kommt es beim Umzug zu Schäden, die von Freunden oder Familienangehörigen verursacht wurden, ist guter Rat oft teuer. Solche Freundschaftsdienste werden von der privaten Haftpflichtversicherung als so genannte Gefälligkeitsschäden bezeichnet. Und diese sind zum Leidwesen der Umziehenden zumeist von der Haftung ausgeschlossen. Lediglich bei nachweislicher grober Fahrlässigkeit oder gar vorsätzlichem Verhalten müssen private Umzugshelfer haften. Aber welcher Umziehende will schon die freundlichen Helfer in die finanzielle Pflicht nehmen, wenn diese vielleicht extra Urlaub genommen haben, um beim Umzug behilflich zu sein. Und auch rechtlich verhält sich die Lage so, dass üblicherweise von einem so genannten stillschweigenden Haftungsausschluss ausgegangen wird. Diesen Punkt sollten Umziehende unbedingt berücksichtigen, wenn sie einem rein privat organisierten Umzug aus finanziellen Gründen den Vorzug geben möchten.
Weitere Infos rund um Umzugshelfer im Web
Weitere Infos rund um Umzugshelfer im Web
Umzugshilfe - http://www.ummelden.de/...
Transporter mieten - http://www.lkw-mieten.de
Umzugsratgeber - http://www.umzugsratgeber.net
Haftpflichtversicherung haftet möglicherweise für Umzugsschäden
Glück im Unglück haben Personen, die im Rahmen ihrer Hausratversicherung Umzugsschäden mitversichert haben. Kommt es beispielsweise während des Möbeltransports zu Schäden am Umzugsgut, ist über viele Policen für die nötige Haftung gesorgt. Fraglich ist spätestens bei kostbaren Wertgegenständen, ob die vereinbarte Deckungssumme ausreicht, um die Schadenskosten in voller Höhe auszugleichen. Auch dies sollte vor dem Umzugsbeginn berücksichtigt werden.
Versicherungsschutz beim Umzug mit Umzugsfirmen ebenfalls genau planen
Wer nun aber meint, aus versicherungstechnischer Sicht käme einzig der Umzug mit gewerblichen Umzugshelfern – also mit Speditionen und anderen Umzugsfirmen – in Betracht, weil hier für den optimalen Versicherungsschutz gesorgt ist, hat leider nur zum Teil recht. Denn natürlich muss auch hier genau geplant werden. Zutreffend ist die Aussage, dass die professionellen Helfer für Schäden haften, wenn sie mit der Umzugsdurchführung beauftragt werden. Genau hinschauen und nachfragen sollten Auftraggeber in spe aber trotzdem, um nichts dem Zufall zu überlassen in puncto Haftung. Am besten sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, der explizit die Rahmenbedingungen für die Haftung durch die Umzugshelfer nennt.