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Umzugsplanung: Mietvertrag kündigen - was zu beachten ist

Tipps zum rechtlichen Rahmen bei der Wohnungskündigung

(PresseBox) (Aachen, )
In vielen Fällen ist ein Umzug an ein Mietverhältnis gekoppelt. Das macht die zeitliche Organisation nicht unbedingt einfacher. Denn einerseits möchte man sicher gehen, den Zuschlag auf die neue Bleibe zu haben und demnach nicht zu früh die alte Wohnung kündigen, gleichzeitig ist es dann aber notwendig, sein noch bestehendes Mietverhältnis zeitnah und rechtzeitig aufzulösen, um nicht doppelte Mieten zahlen zu müssen. Schließlich ist ein Vermieter nicht dazu verpflichtet, aus einer Reihe ihm angebotener Nachmieter einen auszuwählen, damit der alte Mieter früher aus seinen Zahlungsverpflichtungen entlassen ist. Im Rahmen einer Kündigung des Mietvertrages sind entsprechende Formen einzuhalten, die im folgenden näher erläutert werden.

Seinen Mietvertrag kann man als Mieter übrigens ohne das Nennen eines Grundes kündigen, allerdings unter Einhaltung der entsprechenden Fristen. Eine fristlose Kündigung hingegen bedarf hinreichender Voraussetzungen, genau wie der Vermieter nur unter triftigen Gründen ein bestehendes Mietverhältnis kündigen darf. Wer unter besonderen, also nicht allgemein gesetzlich gültigen Bedingungen seinen Mietvertrag kündigen möchte, tut nicht verkehrt daran, einen Juristen mit einzubeziehen. Denn ein Mietvertrag stellt ein Rechtsverhältnis dar, dessen Kündigen - gerade in den „Nicht-Standard-Fällen“ - ordnungsgemäß und in einem vereinbarten Rahmen gekündigt werden muss.

Mehr Informationen für Mieter und Vermieter finden sich im Web unter:
Mietvertrag kündigen - http://www.umzug.info/...
Kündigung Mietvertrag - http://www.ummelden.de/...
Mietvertrag Kündigung - http://www.mietvertrag-kuendigen.de
Mietaufhebungsvertrag - http://www.mietaufhebungsvertrag.de
Formular Wohnungsübergabeprotokoll - http://www.wohnungsuebergabeprotokoll.de/...

Kenntnisnahme der Kündigung durch den Vermieter

Das Kündigungsschreiben muss der Vermieter lediglich zur Kenntnis nehmen, das bedeutet, dass er ihm nicht zustimmen muss. Zur Sicherstellung der geforderten Kenntnisnahme empfiehlt es sich, die Kündigung des Mietvertrages per Einschreiben zustellen zu lassen. Auch eine persönliche Aushändigung ist denkbar, allerdings sollte man in diesem Fall darauf achten, dass dies unter Zeugen geschieht.

Juristisch stellt eine Kündigung eine so genannte einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung dar. Diese wird erst dann rechtsgültig, sobald die andere Partei in Kenntnis über diese Willenserklärung gesetzt wurde. Zentraler Inhaltspunkt des Kündigungsschreibens muss sein, dass der Kündigende einen präzisen Kündigungstermin nennt. Geht dieser nicht eindeutig aus dem Schreiben hervor, kann es sein, dass sich der eigentliche Kündigungstermin nach hinten verschiebt und der Mieter bis zu diesem Zeitpunkt seinen Mietzins weiter entrichten muss.

Gesetzliche Kündigungsfristen beachten

Die gesetzlich geltende Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Nachzulesen ist dies in aller Regel auch im bestehenden Mietvertrag. Dort sind auch eventuell abweichende Regeln niedergelegt. Eine Kündigung, die die gesetzlichen Fristen beinhaltet, spricht man von einer ordentlichen Kündigung. Außerordentliche Kündigungen werden im Einzelfall gültig, wie beispielsweise in dem Ausnahmefall, dass der Mietvertrag zum Monatsende aufgelöst wird. Für eine solche fristlose Kündigung sind jedoch wie bereits erwähnt die triftigen, beiderseits nachvollziehbaren Gründe von zentraler Bedeutung, dass diese überhaupt in Kraft treten kann.

Eine Kündigung muss formal übrigens schriftlich abgefasst sein. Diese Form beinhaltet nicht nur die klassische Briefform, sondern auch eine E-Mail ist denkbar. Diese muss jedoch den Vorgaben des Signaturgesetzes genügen, das heißt, eine formlose E-Mail mit Unterschrift, die nicht als elektronische Signatur eingestuft wird, genügt nicht den Forderungen und ist damit nicht gültig. Praktisch ist die Sonderform der Kündigung per Mail dann, wenn Mieter und Vermieter z. B. jeweils im Ausland leben.

Inhaltliche Formvorgaben für Kündigungsschreiben

Umziehende können im Internet viele Anregungen finden, wie eine Kündigung des Mietvertrages aussehen kann. Auch vorverfasste Formblätter werden zum Download angeboten, die den Formulierungsaufwand erheblich verringern, indem man die individuellen Angaben ergänzt. Man sollte aber bei den im Web offerierten Formularen darauf achten, dass sie von Mietrechtsexperten kontrolliert oder gar erstellt wurden. Im Kündigungsschreiben selbst müssen folgende Punkte unbedingt aufgeführt sein: die Angabe, welche Personen in das Mietverhältnis involviert sind und wer wem kündigt. Des weiteren muss angeführt werden, zu welchem Datum die Kündigung wirksam werden soll. Es ist übrigens ratsam, eine Kopie des Kündigungsschreibens bis zum endgültigen Ende des Mietverhältnisses für die eigenen Unterlagen aufzubewahren.

Der Ablauf der Wohnungsübergabe

Ein Mietverhältnis ist erst dann formal beendet, wenn bis zum genannten Kündigungstermin auch die Wohnungsübergabe stattgefunden hat. Clever vorgebaut hat der Mieter, der bereits beim Einzug eine ausführliche Begehung und Sichtung möglicher Schäden vorgenommen hat und diese vom Vermieter hat gegenzeichnen lassen.

Jorg Mühlenberg, Vorstand der Umzug AG: "Hat man erst einmal die eigene Traumwohnung gefunden, ist der Wunsch eines möglichst raschen Einzugs nur allzu verständlich. Doch was für die erste Besichtigung gilt, sollten neue Mieter vor dem unmittelbaren Einzugstermin mindestens ebenso beherzigen. Gemeinsam mit dem Vermieter sollten Mieter vor dem Einzug den genauen Zustand der Wohnung überprüfen, um mögliche Schäden zu erkennen."

Bei der Wohnungsübergabe selber, für die es übrigens auch Checklisten im Netz gibt, werden nacheinander die Wohnräume auf neue Schäden geprüft, die während der Mietzeit entstanden sind. Ggf. wird ein Teil der Mitkaution zur Behebung der Schäden aufgewendet und kommt nicht in vollem Umfang zur Rücküberweisung.

Mit der Unterzeichung des Wohnungsübergabeprotokolls, auf dem auch die vollständige Schlüsselübergabe vermerkt wird, ist das Mietverhältnis beendet. Das Wohnungsübergabeprotokoll sollte man unbedingt in seinen Unterlagen archivieren, falls unerwartete Nachforderungen seitens des Vermieters kommen.
Beachtet man diese überschaubaren Formalien, steht einer reibungslosen Beendigung des Mietverhältnisses nichts im Wege.

Umzug AG

Die Umzug AG betreibt deutschlandweit populäre Webservices wie das Umzugsportal www.umzug.info - www.umzug-checkliste.net und www.ummelden.de, den ersten Ummeldeservice im deutschsprachigen Web. Das Unternehmen mit Sitz in Aachen ist eine Tochter der im Jahr 2000 gegründeten Pronto - Business Media GmbH.

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