Mit einer Initiative im Bundesrat will der hessische Justizminister Christian Heinz (CDU) die Grundlage dafür schaffen, um schneller und härter gegen illegalen Drohnenbetrieb vorgehen zu können. Dafür soll der neue Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs" eingeführt werden. Dadurch könnten illegale Drohnenflüge über Anlagen der kritischen Infrastruktur strafrechtlich leichter verfolgt werden. „Wir begrüßen jede Initiative, die sich gegen missbräuchlichen, illegalen Drohnenbetrieb richtet“, erklärt Dr. Gerald Wissel, Vorsitzender des Vorstands im Industrieverband UAV DACH - European Association for Unmanned Aviation. „Doch Aktionismus hilft uns nicht weiter. Entscheidend ist, dass wir im unteren Luftraum weitgehend blind sind. Ohne ein umfassendes Echtzeit-Luftlagebild läuft die Initiative aus Hessen ins Leere. Zudem bremsen pauschale Überflugverbote, die beispielsweise auch Stromleitungen und Eisenbahnschienen betreffen, die sinnvolle, legale kommerzielle Drohnennutzung in Deutschland aus.”
Vor allem laufen Verbote und Straftatbestände immer dann ins Leere, wenn Fehlverhalten nicht erkannt und folglich nicht sanktioniert werden kann. Daher fordert der UAV DACH bereits seit Langem die verpflichtende elektronische Sichtbarkeit aller Luftraumteilnehmer via ADS-L und ein umfassendes Lagebild, wie man es aus dem Bereich der allgemeinen Luftfahrt kennt. „Wer illegale Drohnen wirksam bekämpfen will, muss jederzeit wissen, wer sich wo im unteren Luftraum bewegt“, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Wissel. „Das schafft Sicherheit für die Öffentlichkeit – und gleichzeitig die Grundlage für sichere, skalierbare kommerzielle Drohnenanwendungen.”
Bereits nach geltender Rechtslage ist der UAS-Betrieb über Industrieanlagen, militärischen Liegenschaften sowie Infrastruktur der zentralen Energieerzeugung und vielen anderen schützenswerten Einrichtungen nur auf Antrag und mit einer entsprechenden Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde legal möglich. Zusätzliche Überflugverbote sowie der Straftatbestand des „gemeinschädlichen Hausfriedensbruchs“ wären daher lediglich eine Verschärfung, jedoch keine Neuordnung der geltenden Bestimmungen für den Drohnenbetrieb. Jede Änderung müsste daher so ausgestaltet sein, dass rechtmäßige gewerbliche Anwendungen nicht zusätzlich und unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Hintergrund: Im Dezember 2025 hat der UAV DACH eine Liste mit sechs Forderungen für eine effektive und effiziente Drohnendetektion und -abwehr im Interesse der Öffentlichkeit und des kommerziellen Drohnenbetriebes veröffentlicht. Sie finden das Dokument (PDF) hier zum Download: bit.ly/UAVDACH_DDA