Besonders pikant dabei: Angezeigt wurde der Fall bei der BSA durch den IT-Administrator der Firma, einem sogenannten Whistleblower. Dafür erhielt dieser von der BSA 10.000 Euro.
„Es gibt viele Gründe, Whistleblower zu werden“, meint U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „ob interne Mitarbeiter oder externe Dienstleister, ob aus Verärgerung über nicht bezahlte Rechnungen oder aus Unzufriedenheit über das Verhalten der Geschäftsführung oder nur aus profaner Gier, um die "Aufwandsentschädigung" der BSA zu kassieren – es gibt mannigfaltige Motive, Unterlizenzierung zur Anzeige zu bringen. Wir raten daher eindringlich: Machen Sie sich nicht angreifbar!“
Der beste Schutz vor Whistleblowern ist natürlich eine vollständige und Hersteller konforme Lizenzierung. „Wir erleben immer wieder, dass sich durch Virtualisierung und Software-Umstellungen Unterlizenzierungen einschleichen und Unternehmen so oft unbemerkt für BSA-Kontrollen oder Lizenz-Audits angreifbar werden“, berichtet U-S-C Geschäftsführer Walter Lang.
„Umso wichtiger ist eine proaktive, regelmäßige Lizenz-Kontrolle wie beispielsweise unsere SAM Lizenzvorsorge easyCheck.“ Die Kosten für so eine Lizenzberatung sind im Vergleich zu den oben beschriebenen Spätfolgen von Unterlizenzierung verschwindend gering.
Detaillierte Informationen zu dem oben genannten Fall sind der Pressemeldung auf der Webseite der BSA zu entnehmen (bsa.org).