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Entscheidende Kauf-Tipps für rechtssichere Software nach BGH-Urteil

(PresseBox) (München, )
Die BGH- und EuGH-Urteile geben dem Handel mit Gebrauchten Software Lizenzen grünes Licht. „Aber die Urteile setzen auch klare Grenzen“, meint U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner, „um auf der absolut rechtssicheren Seite zu bleiben, sollte man sich beim Kauf von Gebrauchtsoftware von Lizenz-Profis beraten lassen und unsere Fünf-Finger-Regel beachten.“

Fünf-Finger-Regel

1. Keine „Notar-Testate“
Der Bundesgerichtshof hat die Verwendung von Notar-Testaten wörtlich als „nicht ausreichend“ beurteilt. Nur das offizielle, vom Lizenz-Vorbesitzer persönlich unterschriebene Microsoft Lizenz Transferformular listet alle zu transferierenden Lizenzen (inkl. Keys) oder benennt den kompletten Lizenzvertrag mit Lizenznummer. Nur so ist Rechtssicherheit garantiert.
U-S-C-Tipp: Auf Microsoft Lizenz Transferformular mit Original-Unterschrift bestehen.

2. Keine „Aufgespaltenen Volumen Lizenzen“
Auch nach den jüngsten Gerichts-Urteilen bleibt der Kauf von „Aufgespaltenen Microsoft Volumen Lizenzen“ mit einem hohen Restrisiko verbunden, das beim Käufer hängen bleibt. Woher kann man beispielsweise wissen, dass die aufgespaltenen Office Pakete nicht aus einer Terminalinstallation stammen? Das wäre nämlich laut BGH Urteil nicht zulässig.
U-S-C-Tipp: Nur komplette Volumen Lizenz Verträge kaufen.

3. Keine „Unvollständigen Einzelplatz-Lizenzen“
Nur mit Original-COA, Buch und CD ist die Lizenz vollständig. Nur Teile davon zu kaufen, wie z.B. oft im Internet angebotene Betriebssystem-Sticker, ist rechtswidrig.
U-S-C-Tipp: Achten Sie auf Vollständigkeit!

4. Keine „Ungeprüften Angebote“
Prüfen Sie Ihr Angebot genau und vergleichen Sie, bevor Sie zuschlagen. Entspricht das Angebot den Herstellervorgaben? Ist die Lizenz-Transfer-Kette lückenlos? Sind Händler und Vorbesitzer vertrauenswürdig?
U-S-C-Tipp: Vor(aus)sicht statt Nachsicht.

5. Keine „besonderen“ Lizenz-Schnäppchen
Besondere Vorsicht bei sehr günstigen Lizenz-Angeboten! Verbergen sich hier vielleicht Edu-, Government- oder Academic-Lizenzen? Oder wurden die Lizenzen sogar komplett gefälscht, wie erst kürzlich mit Windows 7 Lizenzen im großen Stil geschehen?
U-S-C-Tipp: Immer Vergleichsangebote einholen!

„Oder Sie gehen einfach direkt zu U-S-C“, meint Peter Reiner, „seit zehn Jahren sind wir auf den Handel mit Gebrauchten Software Lizenzen spezialisiert und als unabhängiger Lizenz-Berater für viele mittelständische Betriebe tätig.“

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Gebrauchte & Neue Software Lizenzen & Lizenzmanagement

U-S-C GmbH

Die U-S-C GmbH mit Sitz in München bietet seit 10 Jahren rechtssichere Lizenzberatung und ist Spezialist für den Handel mit gebrauchter und neuer Software. Zum Kerngeschäft gehört neben einem Online-Web-Shop die unabhängige SAM-Lizenz-Beratung. Als Gebrauchtsoftware-Händler kauft, verkauft und tauscht U-S-C gebrauchte Produkte schon immer gemäß den Richtlinien des EuGH-Urteils vom 03.07.2012 und des BGH-Urteils vom 17.07.2013. Als Experte für Microsoft, VMware, Adobe und Citrix führt U-S-C Lizenz-Audit-Vorbereitungen, Software Asset Management (SAM) und alle Hersteller übergreifende Lizenz-Workshops durch. Weitere Informationen unter u-s-c.de.

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