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TÜV SÜD: Nicht nur auf Sound sondern auch auf Sauberkeit achten

Auspuff-Endtöpfe zum Umrüsten für Motorräder

(PresseBox) (München, )
Sound, Sound, Sound - wenn es ums Tuning beim Motorrad geht, stehen die Auspuffanlagen ganz oben auf der Wunschliste. Dementsprechend ist das Angebot groß. Orientierung beim Kauf bieten die entsprechenden Typ-Zulassungen laut EG-Richtlinien. Also einfach das entsprechende Modell aussuchen, draufschrauben und losfahren? Nicht ganz, sagen die Experten von TÜV SÜD und weisen vor allem auf Aufmerksamkeit in Sachen Katalysatoren hin. Drei Hinweise zum Kauf der richtigen Auspuffanlage von TÜV SÜD.

Auspuffanlagen müssen grundsätzlich nicht nur den Schall dämpfen, sondern außerdem für die richtigen Abgas-Emissionen sorgen. Seit Einführung der Abgasnorm EURO III im Jahr 2006 sind Katalysatoren zur Erfüllung der Vorschriften unverzichtbar. Der Verbau und die Funktion werden alle zwei Jahre bei der Abgasuntersuchung Krafträder (AUK) im Rahmen der Hauptuntersuchung geprüft. Die Kats sind je nach Auspuffanlage jedoch vollkommen unterschiedlich verbaut. Und hier liegt eine der größten Tücken bei der Umrüstung von Endtöpfen. Denn ist der serienmäßig eingebaute Katalysator beispielsweise im Endschalltopf integriert, muss unbedingt darauf geachtet werden, dass das Motorrad auch nach dem Umbau noch über einen zugelassenen Katalysator verfügt - selbst wenn der Schalldämpfer eine EG-Typgenehmigung hat. Wer nämlich ohne unterwegs ist, fährt ohne Betriebserlaubnis und riskiert den Versicherungsschutz. Dazu Max Höhler, Auspuff-Experte von TÜV SÜD Automotive: "Am besten vor dem Umbau von Experten, beispielsweise beim Fahrzeughersteller oder in einer Vertragswerkstatt, beraten lassen. Die Fachleute kennen die Details und wissen, wo die Katalysatoren verbaut sind."

Geräuschkonform mit Ziffer 9: Hinter dieser Kombination verbirgt sich die Geräuschprüfung und Zulassung. Jede After-Market-Anlage wird bei der Zulassung von den TÜV SÜD Automotive Experten im Fahrzeugverbund geprüft und für das entsprechende Motorradmodell zugelassen.

Dafür erhält jeder neue Schalldämpfer eine Zulassungsnummer laut EG-Richtlinie 97/24. Die Zusatzangabe (9) steht dabei für die Einhaltung der typspezifischen Lautstärkewerte.

Sauber unterwegs mit Ziffer 5: Diese Angabe bescheinigt die korrekten Abgaswerte. Jede neue Anlage, ab 2006 vorschriftsmäßig mit einem Kat ausgerüstet, wird wiederum im Fahrzeugverbund getestet und modellspezifisch zugelassen. Dafür gibt es den Zusatz Ziffer 5 auf die Anlage: Egal ob auf einen Endschalltopf, in den der Kat bereits verbaut ist, auf einen Einschub-Kat, der nachträglich in den Endtopf eingeschoben wird, oder auf einen Kat, der - ähnlich wie beim Auto - vor dem Schalldämpfer liegt.

Sich auskennen mit den Ziffern: Den Zusatz (9) für den Lärmschutz müssen alle Anlagen tragen. Ziffer 5 hingegen ist nur für solche Fahrzeuge vorgeschrieben, die nur mit einem Katalysator betrieben werden dürfen - also alle Motorräder, für die Abgasnorm EURO III vorgeschrieben ist. Wer ein Motorrad umbauen will, das serienmäßig mit einem Katalysator ausgerüstet ist, muss sicher gehen, dass der Nachrüstsatz unbedingt auch über die entsprechende Abgasreinigung verfügt. Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer After-Market-Anlage für ein spezifisches Bike ist wie erwähnt die Zulassung laut EG-Richtlinie. Allerdings legen die jeweils zuständigen Länderbehörden die Vorschriften unterschiedlich aus: "Es gibt beispielsweise Anlagen aus dem europäischen Ausland auf dem Markt, die nur Ziffer 9 gelabelt und trotzdem für ein Modell zugelassen sind, das eigentlich eine Abgasreinigung haben muss", sagt Höhler. Hier muss man davon ausgehen, dass kein Kat verbaut ist. "In einem solchen Fall beim Hersteller genau informieren", so der Tipp von Höhler. Besitzt der Schalldämpfer tatsächlich keinen Kat, muss ein so genannter Einschubkat zusätzlich verbaut werden. Er muss mit der Ziffer 5 gekennzeichnet sein. Bei so genannten Slip-on-Anlagen ist der Austausch von Endtöpfen in Sachen Kat in der Regel unproblematisch, wenn der originale Kat in Abgassystem bleibt.

Für alle Fälle gilt: Das Motorrad muss nach dem Umbau die gleichen dB (A)- und Abgas-Werte haben wie zuvor. Wer ohne Kat umbaut, verliert die Betriebserlaubnis. Das gilt übrigens auch für die so genannten dB-Killer. Die müssen im Straßenverkehr immer drin sein und dürfen nur auf der Rennstrecke rausgenommen werden.
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