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TÜV SÜD: GS-Zeichen gestärkt, Verbraucherschutz verbessert

(PresseBox) (München, )
Eine Stärkung des GS-Zeichens und eine Verbesserung des Verbraucherschutzes bringt das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), das am 1. Dezember 2011 in Kraft tritt und das bisherige Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ablöst. TÜV SÜD begrüßt die Vorgaben für eine schärfere Marktüberwachung und einen besseren Verbraucherschutz und unterstützt Hersteller, Importeure und Händler bei der Anwendung des neuen ProdSG.

"Das GS-Zeichen steht für 'Geprüfte Sicherheit'. Es hat sich seit seiner Einführung im Jahr 1977 als wirkungsvolles Instrument für die Information und den Schutz der Verbraucher bestens bewährt", sagt Joachim Birnthaler, Sprecher der Geschäftsführung der TÜV SÜD Product Service GmbH. "Wir haben uns in allen Diskussionen immer für eine Stärkung des GS-Zeichens ausgesprochen, das gerade hinsichtlich des Verbraucherschutzes eine wesentlich höhere Aussagekraft als die CE-Kennzeichnung hat." Während die gesetzlich vorgeschriebene CE-Kennzeichnung von Produkten auf einer reinen Selbstauskunft der Hersteller beruht, setzt das freiwillige GS-Zeichen die umfassende Prüfung durch eine akkreditierte GS-Prüfstelle - einen unabhängigen Dritten - voraus. Diese Kontrolle umfasst nicht nur die Prüfung eines so genannten Baumusters, sondern auch die Kontrolle der Produktionsstätte und des dort implementierten Qualitätsmanagementsystems.

Europaweite Verschärfung und Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes

Angestoßen wurde die aktuelle Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts auf europäischer Ebene. Wichtigste Ziele der EG-Verordnung 765/2008 zur Akkreditierung und Marktüberwachung und des Beschlusses über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für die Vermarktung von Produkten (768/2008/EG) sind die Verbesserung und Vereinheitlichung des Verbraucherschutzes in der Europäischen Union. Ausgefüllt wird dieser rechtliche Rahmen in Deutschland mit dem Produktsicherheitsgesetz, das sich nun auf Verbraucherprodukte konzentriert.

"Durch das neue ProdSG wird die Marktüberwachung durch genaue Vorgaben für die Zahl der Kontrollen verschärft und vereinheitlicht", erklärt Birnthaler. Das bedeutet, dass alle deutschen Bundesländer bei der Marktüberwachung einheitlich verfahren und dass es auch bei den Kontrollen in der EU 27 kein Ungleichgewicht mehr gibt. Das ProdSG stößt zudem eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Gewerbeaufsichtsämtern und Zoll an, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können. "Wir arbeiten zum Schutz unserer Marke und unserer Prüfzeichen bereits seit Jahren erfolgreich mit nationalen Marktaufsichtsbehörden und dem Zoll zusammen und gehen im internationalen Verbund der Certification Industry against Counterfeitung (CIAC) auch aktiv gegen Prüfzeichenfälschungen vor", berichtet Birnthaler. Zum Schutz der eigenen Prüfzeichen habe TÜV SÜD Product Service zudem eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen entwickelt. Dazu gehören beispielsweise eine Online-Datenbank mit allen gültigen Zertifikaten und eine Schwarze Liste von Produkten mit gefälschten Prüfzeichen.

Damit erfüllt TÜV SÜD Product Service auch die erweiterten Informationspflichten, die das neue Produktsicherheitsgesetz von akkreditierten GS-Stellen fordert. "Das Gesetz schreibt vor, dass die GS-Stellen die Öffentlichkeit auf elektronischem Weg informieren, wenn ihre Prüfzeichen oder Zertifikate missbraucht werden", erklärt Joachim Birnthaler. "Die entsprechenden Schwarzen Listen veröffentlichen wir bereits seit 1995." Auf diese Weise schütze man nicht nur den Wert der Zertifikate und Prüfzeichen von TÜV SÜD, sondern auch die Hersteller, Importeure und Händler, die entsprechende Zertifikate und Prüfzeichen zu Recht führen. "Natürlich profitiert auch der Verbraucher von diesen Maßnahmen", betont Birnthaler. "Denn er weiß, dass er sich auf Produkte mit TÜV SÜD-Prüfzeichen verlassen kann.

Prüfzeichen sind wichtig für die Kaufentscheidungen von Verbrauchern

Auf die Bedeutung von Prüfzeichen für die Kaufentscheidungen von Verbrauchern weist die TÜV SÜD-Prüfzeichenstudie hin, die im vergangenen Jahr von TNS Infratest erarbeitet wurde. Knapp 70 Prozent der Befragten wollen wissen, ob ein Produkt geprüft ist und wer das Produkt geprüft hat. Und mehr als 80 Prozent der Verbraucher würden sich beim Kauf für ein Produkt entscheiden, das von TÜV SÜD geprüft ist bzw. ein Prüfzeichen von TÜV SÜD trägt.

Stärker in die Pflicht genommen werden durch das neue Produktsicherheitsgesetz auch die Importeure von Verbraucherprodukten. Sie müssen das GS-Zeichen auf Produkten in Zukunft intensiver hinterfragen und sich entsprechende Unterlagen zeigen lassen. Erweitert wurden zudem die Voraussetzungen, unter denen das GS-Zeichen für Produkte vergeben werden kann. "Die neuen Regelungen stärken alle Wirtschaftsakteure, die verantwortungsbewusst mit dem GS-Zeichen umgehen", lautet das positive Fazit von Joachim Birnthaler. "Das gilt gleichermaßen für Hersteller, Bevollmächtigte in der EU, Importeure und Händler."

Weitere Informationen zum GS-Zeichen gibt es unter www.tuev-sued.de/ps. Hier sind unter dem Punkt "Downloads & Services" auch die Online-Datenbank mit allen gültigen Zertifikaten von TÜV SÜD Product Service und die Schwarze Liste von Produkten mit gefälschten Prüfzeichen zu finden.

TÜV SÜD AG

TÜV SÜD ist ein international führender Dienstleistungskonzern mit den Strategischen Geschäftsfeldern INDUSTRIE, MOBILITÄT und ZERTIFIZIERUNG. Mehr als 16.000 Mitarbeiter sind an über 600 Standorten weltweit präsent. Die interdisziplinären Spezialistenteams sorgen für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Als Prozesspartner stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Kunden.

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