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Ab 7. Februar sind Tagfahrleuchten Pflicht! Dieser Satz motiviert derzeit viele Autofahrer, auf die Schnelle Nachrüstsätze zu erwerben. Tipp der TÜV SÜD-Fachleute: Tempo rausnehmen und erst einmal umfassend informieren. Denn: Der Stichtag gilt für die Zulassung neuer Fahrzeugtypen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten und auch nach dem 7. Februar gekaufte Neufahrzeuge müssen nicht mit den Tagfahrleuchten ausgestattet sein - es sei denn, es handelt sich um neue Modelle, die erst ab diesem Zeitpunkt zu den Händlern in den Verkauf gehen. Warum die Nachrüstung dennoch sinnvoll sein kann und was zu tun ist, dazu gibt es Hinweise von den Experten von TÜV SÜD.

Neue Pflicht für Tagfahrlicht ab kommenden Montag; also schnell ins Internet und ein günstiges Nachrüst-Kit besorgen; dann die zusätzlichen Lampen rasch selber einbauen. Dieses Szenario spielt sich nach den Erfahrungen von TÜV SÜD Auto Service in diesen Tagen bei vielen Autofahrern ab. Die möglichen Folgen: Fehlen dem Nachrüstsatz die erforderlichen Prüfzeichen, kann die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erlöschen. Läuft der Einbau der zusätzlichen Leuchten nicht fachgerecht, kann es sogar einen Kurzschluss im Bordnetz geben. "Wer nachrüsten möchte, sollte bei der Auswahl der Teile große Sorgfalt walten lassen - und den Einbau an sich am besten einer Fachwerkstatt übergeben", sagt Frank Benz, Experte von TÜV SÜD Auto Service.

Stichtag greift für neue Fahrzeugmodelle

Der Reihe nach: Ab dem 7. Februar müssen alle neuen Pkw-Typen - also Fahrzeugtypen, die vorher noch nicht vom Fahrzeughersteller angeboten wurden - serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein. Ab 7. August 2012 greift dieselbe Regelung dann auch für Lkw. In beiden Fällen gilt: Gemeint sind neue Typen von Fahrzeugen, nicht Neufahrzeuge generell. Das bedeutet: Wer nach dem 7. Februar 2011 beispielsweise einen neuen, aber aktuellen VW Golf kauft, so muss dieser nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Entscheidet sich der Käufer dagegen für das Nachfolgemodell, sind Tagfahrleuchten Pflicht.

Grund für die Einführung des Tagfahrlichts: Sehen und gesehen werden sind wichtige Voraussetzungen für sicheres Agieren und schnelle Reaktionen am Steuer. TÜV SÜD begrüßt grundsätzlich die neuen Regelungen für mehr Sichtbarkeit. "Die Tagfahrleuchten sind ein einfacher und relativ kostengünstiger Ansatz für besseres Erkennen und sie sorgen für mehr Sicherheit", so Frank Benz.

Eine gesetzliche Pflicht, bereits zugelassene Wagen nachzurüsten, gibt es nicht. Aber: "Wer nachrüstet, tut aktiv etwas für seine Sicherheit - allerdings nur, wenn alles fachgerecht abläuft", merkt TÜV SÜD-Fachmann Benz an. Wer das Nachrüstpaket selbst kaufen will, muss bei der Auswahl auf das ECE-Kennzeichen - E plus Genehmigungsnummer in einem kreisrunden Symbol - und die Kennung RL achten. "Ist der Bausatz nicht zugelassen, ist die Betriebserlaubnis des kompletten Fahrzeugs erloschen", sagt Frank Benz. Das gelte auch, wenn zugelassene Scheinwerfer geöffnet und einfach mit weiteren Leuchten ausgerüstet werden. Er empfiehlt, bei den Tagfahrleuchten Bausätze namhafter Hersteller auszuwählen, die als Erstausrüster bei der Fahrzeugherstellung häufig auch über die meiste Expertise verfügen.

Den Kurzschluss vermeiden

Ganz grundsätzlich gilt: Die Nachrüstung muss nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Eine Fahrt zum TÜV SÜD Service-Center wird nicht fällig. Die Fachleute von TÜV SÜD Auto Service empfehlen aber, den Einbau der zusätzlichen Leuchten einer Fachwerkstatt zu übergeben. Benz: "Hier ist Versiertheit in Sachen Bordelektronik gefragt - sonst kann es Kurzschlüsse geben oder den unbemerkten Ausfall von elektronischen Helfern." Zudem muss folgende Funktionsweise gewährleistet sein: Startet man das Auto, schaltet sich automatisch das Tagfahrlicht ein. Macht man Abblendlicht an, geht das Tagfahrlicht automatisch aus.

Nur minimaler Stromverbrauch

Von technischen Details zum Grundsätzlichen: Warum nicht - wie beim Motorrad - einfach das Abblendlicht zur Dauerpflicht machen? Die Antwort: Tagfahrleuchten sind speziell auf die Anforderungen am Tag optimiert und haben viele Vorteile gegenüber der Standardbeleuchtung. Ungerichtetes Licht = bessere Erkennbarkeit. Die Tagfahrleuchten benötigen kaum Strom und schlagen sich deshalb nur marginal auf den Spritverbrauch nieder. Zum Vergleich: Im Gegensatz zum Abblendlicht (durchschnittlicher Mehrverbrauch 0,1 bis 0,2 Liter pro 100 Kilometer) sind beim Tagfahrlicht alle anderen Leuchten wie Rücklichter, Kennzeichenbeleuchtung und Co. abgeschaltet. Ergebnis: Tagfahrlampen verbrauchen lediglich 20 bis 30 Prozent vom Verbrauch des Abblendlichts. Kommt LED-Technik zum Einsatz, sind es sogar nur 10 Prozent. Die Langlebigkeit gilt als weiterer Vorteil der LED-Variante. Für alle Tagfahrleuchten gilt: Das Fahrzeug wird besser erkannt, insbesondere bei wechselnden Lichtverhältnissen. Und die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ist wesentlich besser einschätzbar.

Weitere Informationen für Autofahrer gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de.
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