Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 160490

TÜV SÜD AG Westendstraße 199 80686 München, Deutschland http://www.tuvsud.com/de
Ansprechpartner:in Frau Anette Zinsser +49 89 57911667
Logo der Firma TÜV SÜD AG

Sicher reisen mit Hund

(PresseBox) (München, )
Hunde sind Rudeltiere. Deshalb fühlt sich der Verwandte des Wolfs in der Nähe von Herrchen oder Frauchen am wohlsten - auch unterwegs und im Auto. Damit die Fahrt für Mensch und Tier angenehm verläuft, ist die Beherzigung einiger Ratschläge hilfreich, die TÜV SÜD zusammengestellt hat.

Sichern: Ebenso wie Menschen dürfen Hunde nicht ungesichert im Auto fahren. Spezielle Hundegurte dienen diesem Zweck. Im Kombi schafft ein Trenngitter oder Netz eine sichere Zone für den Hund im Laderaum. TÜV SÜD rät zu direkt am Fahrzeug oder den Sitzen befestigten Netzen und Gittern, wie sie die Autohersteller ab Werk oder als Originalzubehör anbieten. "Universelle" Teile, die einfach zwischen Boden und Dachhimmel geklemmt werden, halten in der Regel kaum Belastungen aus. Hundefreunde sollten bedenken, dass bei einem Unfall ein nach vorn geschleuderter Vierbeiner mehrere Tonnen wiegen kann und deshalb die Insassen gefährdet.

Ausrüsten: Auch ein normaler Kofferraum lässt sich mit gutem Zubehör in einen tierfreundlichen Raum verwandeln. Es gibt Zwischenstücke für den leicht geöffneten Kofferraum-Deckel, durch deren Öffnungen der Hund einen guten Blick nach hinten hat. Besonders pfiffig ist ein Gitter, das den von einer umlegten Rücksitzlehne frei gewordenen Platz verschließt. Es ermöglicht dem Hund den Sichtkontakt mit seinem "Rudelführer".

Umsorgen: Zugluft ist nicht nur für Menschen schädlich; auch bei Hunden kann sie eine Bindehautentzündung auslösen. Und ebenso wie Frauchen oder Herrchen brauchen auch Vierbeiner unterwegs mal etwas zu trinken und ein paar Schritte Auslauf. Eine unverantwortliche Tierquälerei ist es, wenn Tiere bei praller Sonne oder strenger Kälte länger allein im Auto bleiben müssen. TÜV SÜD weist in diesem Zusammenhang auf ein Gerichtsurteil hin. Demnach muss der Autobesitzer die Kosten eines Feuerwehreinsatzes tragen, wenn sein Hund aus einer Notlage zu befreien ist.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.