Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 115169

TÜV SÜD AG Westendstraße 199 80686 München, Deutschland http://www.tuvsud.com/de
Ansprechpartner:in Frau Elke Siwochin +49 89 57911772
Logo der Firma TÜV SÜD AG

Null Promille für Fahranfänger: Regelungen genau beachten

TÜV SÜD bietet weiterhin Seminare für junge Fahrer

(PresseBox) (München, )
Ab August gilt für jugendliche Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres striktes Alkoholverbot am Steuer. Einem entsprechenden Gesetz hat der Bundesrat jetzt zugestimmt. TÜV SÜD weist darauf hin, dass die Null-Promille-Grenze aber auch über das 21. Lebensjahr hinaus gelten kann: Zum Beispiel, wenn die Probezeit wegen einer Trunkenheitsfahrt von zwei auf vier Jahre verlängert wurde. Fahranfänger sollten sich daher genau über die neuen Regelungen informieren.

Zwar geht die Zahl der Alkoholunfälle insgesamt zurück, in Deutschland sogar schneller als in vielen anderen EU-Staaten. Dennoch bleiben jugendliche Fahranfänger auch eine besondere Risikogruppe. Der Gesetzgeber reagiert darauf nun mit der Einführung einer Null-Promille-Regelung. Die Null-Promille-Regelung gilt bis zum 21. Lebensjahr, ist also nicht ausschließlich an die Probezeit gekoppelt. Gerhard Laub, Regionalleiter von TÜV SÜD Life Service: „Wer etwa mit 17 Jahren vorzeitig die Fahrerlaubnis erwirbt und nach zwei Jahren die Probezeit hinter sich lässt, unterliegt der Null-Promille-Regelung dennoch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.“ Umgekehrt gilt aber auch: Selbst wenn der 21. Geburtstag schon gefeiert wurde, kann das strikte Alkoholverbot noch gelten. Nämlich dann, wenn der Fahranfänger durch Verstöße während der Probezeit diese auf vier Jahre verlängert hat. Laub rät daher allen jungen Fahrern, sich mit dem neuen Gesetz vertraut zu machen und fügt hinzu: „Unabhängig vom neuen Gesetz sind null Promille am Steuer immer der beste Tipp.“

Übrigens: Die „Besonderen Aufbauseminare“, mit denen der hohen Rückfallgefahr unter jugendlichen Trunkenheitsfahrern begegnet wird, bleiben bestehen. Wer innerhalb der Probezeit mit einem Alkoholverstoß auffällt, lernt in einer Gruppe „Gleichgesinnter“ unter Anleitung eines erfahrenen Verkehrspsychologen, wie er weitere Trunkenheitsfahrten vermeidet. Gerhard Laub von TÜV SÜD: „Wir bieten diese Seminare unter dem Namen „NAFAPlus“ flächendeckend an und stehen den Fahranfängern hier mit Rat und Tat zur Seite.“

Genauere Informationen zum neuen Gesetz gibt es unter www.bmvbs.de, zu den Seminaren unter www.tuev-sued.de/mpi.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.