Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 134474

TÜV SÜD AG Westendstraße 199 80686 München, Deutschland http://www.tuvsud.com/de
Ansprechpartner:in Frau Anette Zinsser +49 89 57911667
Logo der Firma TÜV SÜD AG

Licht gegen dicke Suppe und Flocken

(PresseBox) (München, )
Der ohnehin nicht sonderlich beliebte November nervt Autofahrer mit zwei Ärgernissen besonders: Nebel und unnötig eingeschaltete, damit blendende Nebelschlussleuchten. Die Experten von TÜV SÜD haben einige Tipps für den richtigen Einsatz der Nebelbeleuchtung.

Nicht blenden: Schon seit vielen Jahren müssen Autos mit ein oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein. Sie sind um ein Vielfaches heller als die normalen Schlusslichter und blenden bei normaler Sicht. Die Vorschriften der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) sind deshalb eindeutig: Nur bei Sichtweiten unter 50 Meter darf der Fahrer die Nebelschlussleuchte einschalten. Und auch nur bei Nebel. Starker Schneefall oder Wolkenbrüche sind – streng nach der Vorschrift gesehen – keine Gründe für das Nebelschlusslicht, selbst wenn die Sichtweite deutlich unter 50 Meter liegt und der Einsatz den meisten Autofahrern als durchaus sinnvoll erscheint. Dagegen darf das starke rote Licht bei entsprechendem Nebel auch innerhalb von Ortschaften leuchten. Ein gegenteiliger Passus ist schon vor vielen Jahren aus den Regelwerken verschwunden.

Straßenränder besser sehen: Nebelscheinwerfer sind nicht vorgeschrieben, aber an vielen Autos vorhanden – oftmals auch aus Gründen des Designs. Sie sind nicht nur bei Nebel eine Hilfe. Auch und gerade bei Schneefall verbessern sie die Sicht. Nebellicht leuchtet die Straße breiter, ihre Ränder besser aus. Ist die Flockenpracht sehr dicht, empfiehlt sich ein langsames Fahren nur mit Nebellampen und Standlicht. Bei Nebel hingegen raten die Lichtexperten von TÜV SÜD zur Verwendung zusammen mit dem Abblendlicht. Nebelscheinwerfer darf man laut StVO auch schon einschalten, wenn Nebel, Regen oder Schneefall "die Sicht erheblich behindern". Doch auch dieser dehnbare Begriff lässt das oftmals praktizierte Fahren mit Nebellampen bei sternenklarer Nacht oder am sonnigen Tag nicht zu. Verboten ist in Deutschland weiterhin die Kombination mit Fernlicht.

Wer putzt, sieht mehr: Vor allem beim Fahren im Schneefall ist die Verschmutzung der meist tief angebrachten Nebelscheinwerfer ein Problem. Sie kostet bis zu 60 Prozent Licht. Selbst eine Scheinwerfer-Reinigungsanlage wirkt dagegen oft nicht, da sie nur die Hauptscheinwerfer sauber hält. Dann hilft nur regelmäßiges Putzen von Hand.

Schalter studieren: Viele Autos haben nur einen gemeinsamen Schalter für Nebelschlussleuchte und Nebelscheinwerfer. Er hat zwei Stufen. In der ersten leuchtet nur die vordere Nebelbeleuchtung; die zweite schaltet das Licht am Heck dazu. Diese Schalterlösung verwirrt manche Autofahrer und sie fahren mit Nebelschlusslicht, ohne es zu wollen. Die (international geregelten) Symbole sind vielen auch nicht sofort klar. Ein Hinweis der Fachleute von TÜV SÜD: Leuchtet eine gelbe Kontrolllampe, ist die Nebelschlussleuchte eingeschaltet.

Im Ausland anders: Technisch sind Nebelschlussleuchten und Nebelscheinwerfer in ganz Europa einheitlich. Der Einsatz ist aber von Land zu Land verschieden geregelt.

Weitere Informationen rund ums Auto gibt es im Internet unter www.tuev-sued.de
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.