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„Blitzableiter“ alleine reicht nicht aus

(PresseBox) (München, )
Die ersten schweren Gewitter dieses Sommers haben in Baden-Württemberg zu schweren Verwüstungen geführt. Neben Sturmböen und Hochwasserfluten können auch Blitze schwere Schäden verursachen. Wer sein Haus und seine Elektrogeräte schützen will, sollte auf eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz setzen. Das raten die Experten von TÜV SÜD Dass Blitze in Gebäude oder andere Objekte einschlagen, die wesentlich höher als die Umgebung sind, allein auf weiter Flur stehen oder eine besonders große Fläche haben, ist bekannt. Doch sogar Reihenhäuser in einer Wohnsiedlung können vom Blitz getroffen werden, warnen die Experten von TÜV SÜD. Freilich sei hier die Wahrscheinlichkeit eines direkten Einschlages relativ gering. Allerdings kann es auch zu Schäden kommen, wenn ein Blitz nur in der Umgebung einschlägt. Denn bei einem solchen Einschlag entstehen enorme Überspannungen von bis zu 100.000 Volt, die empfindliche Elektrogeräte wie Computer, Telefonanlagen oder Hifi-Geräte zerstören können.

Wann ist welcher Blitzschutz sinnvoll?

Eine generelle gesetzliche Verpflichtung zum Blitzschutz gibt es nicht. Jeder Hausbesitzer muss seinen finanziellen Aufwand und den Wert der zu schützenden Güter gegeneinander abwägen. Dabei sollte es allerdings nicht nur um materielle, sondern auch um ideelle Werte gehen. Die entscheidende Frage lautet: Kann etwas Wichtiges bei einem Blitzschlag unwiederbringlich verloren gehen? Das kann beispielsweise ein "Datenschatz" auf dem PC oder ein denkmalgeschütztes Haus sein. Auch die Hausratversicherung spielt bei den Überlegungen eine Rolle: Verweist eine Klausel im Vertrag auf Blitzschutz-Vorkehrungen? Dann ist der Blitzschutz ein Muss, weil die Versicherung sonst nicht greift.

Wer sich für den Einbau eines Blitzschutzes entschieden hat, sollte auf eine Kombination aus äußerem und innerem Blitzschutz setzen, raten die Experten von TÜV SÜD. Der äußere Blitzschutz - besser bekannt als "Blitzableiter" - schützt das Gebäude vor einem Blitzeinschlag und einem dadurch möglicherweise entstehenden Brand. Allerdings bietet der "Blitzableiter" keinen Schutz für die mögliche Beschädigung von empfindlicher Elektronik im Gebäude. Dafür ist der so genannte innere Blitzschutz notwendig. Hier wird im Sicherungskasten ein Überspannungsschutz bzw. Überspannungsableiter nachgerüstet, der auftretende Überspannungen abbaut oder ableitet. Sowohl der äußere als auch der innere Blitzschutz müssen von einem Fachmann installiert werden. Das ist schon deshalb sinnvoll, weil es um den Schutz von erheblichen Werten geht und der Blitzschutz im Fall des Falles unbedingt funktionieren muss.

Deshalb ist auch eine regelmäßige Wartung nötig. Rost, Sturm oder Eislast können vor allem den Anlagen im Freien zusetzen. Da sind regelmäßige Kontrollblicke des Hausbesitzers sinnvoll. Zudem sollte ein Fachmann etwa alle fünf Jahre den gesamten Blitzschutz unter die Lupe nehmen. Für die Prüfung von Blitzschutzanlagen stehen auch die Sachverständigen der TÜV SÜD Industrie Service GmbH zur Verfügung - ebenso wie für das Erstellen von Blitzschutzkonzepten. Weitere Informationen dazu unter www.tuev-sued.de.
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