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Bei Eis und Schnee nur M & S

(PresseBox) (München, )
Sind Winterreifen nun Pflicht, oder nicht? Diese Frage stellen sich derzeit zahlreiche Autofahrer. Die Antwort ist ein klares Jein. Der Gesetzgeber hat nämlich die so genannte "situative Winterreifenpflicht" beschlossen. Das juristische Wortungetüm sagt nichts anderes als: Bei Winterwetter mit Eis oder Schnee darf nur mit Winterreifen gefahren werden. Für geparkte Autos und bei guten Wetterverhältnissen sind Sommerreifen aber auch in der kalten Jahreszeit weiter zulässig. TÜV SÜD erläutert, was zu tun ist.

Unsicherheit: Winterliche Straßen- oder Wetterverhältnisse sind ein dehnbarer Begriff. Die Experten von TÜV SÜD raten schon aus diesem Grund dringend, zur Winterzeit ausschließlich mit Winterreifen zu fahren. Schließlich kann Schneefall auch überraschend auf einer längeren Fahrt einsetzen. Autos mit Sommerreifen dürften dann nicht weiter fahren.

Regelung: Die genaue Formulierung in der Straßenverkehrsordnung (StVO) lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage". Bußgelder sind natürlich auch vorgesehen. 20 bis 40 Euro kann ein Verstoß kosten.

Markierung: Als "geeignete Bereifung" gilt alles, was die Markierung M & S oder M + S für "Matsch und Schnee" trägt. Dies ist leider auch schon bei vielen Sommerreifen für Geländewagen der Fall. Die Leistung dieser Pneus bei Eis und Schnee ist aber sehr begrenzt. TÜV SÜD empfiehlt daher auch für diese Fahrzeuge vollwertige Winterreifen. Die bedeutenden Hersteller markieren solche inzwischen mit dem amerikanischen Schneeflockensymbol. Dieses Zeichen in einem stilisierten Gebirge garantiert ein Mindestmaß an Wintereigenschaften.

Profil: Ein höheres Mindestprofil als die üblichen 1,6 Millimeter fordert die StVO nicht direkt. Experten wie die von TÜV SÜD sehen die Wintereigenschaft unterhalb von vier Millimeter gefährdet.

Ausland: Die meisten anderen Länder kennen ebenfalls keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann in bestimmten Regionen oder bei entsprechender Wetterlage das Fahren mit M & S-Reifen vorgeschrieben werden. In Österreich ist dies beispielsweise so, und Winterreifen müssen dort mindestens vier Millimeter Profil haben. In Skandinavien ist Winterbereifung dagegen ein Muss und angesichts der möglichen Wetterverhältnisse auch dringend anzuraten. In Schweden sind zudem drei Millimeter Mindestprofil Pflicht.

Zeitpunkt: Manche Autofahrer rüsten zu spät auf die Wintergummis um und wechseln diese dann auch zu früh wieder zu Gunsten der Sommerräder. TÜV SÜD hält die O-O-Regel für eine gute Richtschnur: Von Oktober bis Ostern sind Winterreifen angesagt. Nachteile hat das Fahren mit diesen Pneus nicht. Komfort und Verbrauchseinflüsse sind inzwischen voll mit Sommerreifen vergleichbar. Und eine begrenzte Höchstgeschwindigkeit muss niemand in Kauf nehmen. Es gibt seit einiger Zeit auch Winterreifen für Geschwindigkeiten bis zu 240 km/h.

Weitere Informationen für Autofahrer gibt es unter www.tuev-sued.de
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