Verpflichtende Abnahmen
Möglich ist beim Tuning vieles, sofern im Vorfeld alles bedacht wird. So lassen sich beispielsweise Felgen oder Reifen unter gewissen Voraussetzungen an Fahrzeugen montieren, die dafür gar nicht vorgesehen sind. Bei diesen Veredelungen müssen unter Umständen jedoch zahlreiche Veränderungen am Fahrzeug, beispielsweise am Kotflügel oder den Radkästen, durchgeführt werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei solchen Umbauten sind Abnahme und entsprechende Einträge in den Fahrzeugpapieren obligatorisch.
Dubiose Angebote im Internet
Abgenommen werden müssen Felgen oder Reifen ebenfalls, wenn diese ein Teilegutachten ohne Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. „Wichtig ist beim Kauf das Wort Teilegutachten. Besonders im Internet gibt es unzählige dubiose Produkte, die beispielsweise durch die Bezeichnung ‚mit TÜV‘ ausgewiesen werden. Vor dem Kauf dieser Dinge ist dringend abzuraten“, betont Lauffs. Gleiches gelte für dort gehandelte Gutachten, die wie die Produkte lediglich auf Teilprüfungen hinweisen würden, die für die vorschriftsmäßige, sicherheitsrelevante Verwendung kaum oder gar keine Aussagekraft hätten.
Informationen zum Thema Tuning finden sich unter www.tuv.com/tuning bei TÜV Rheinland.