TÜV Rheinland freut sich darüber, durch die Vorbereitung von wesentlichen Teilen der Vergabeunterlagen und durch die aktive Begleitung des gesamten Verfahrens gemeinsam mit dem VM, der SFBW und deren rechtlichen Beratern zu einem erfolgreichen Abschluss beigetragen zu haben. Hierbei ist es gelungen, die technischen Besonderheiten der neuen Antriebstechnologie zu berücksichtigen.
Mit dem in Baden-Württemberg erstmals gewählten „Lebenszyklus-Modell“, bei dem der Fahrzeughersteller über die gesamte Lebensdauer der Fahrzeuge für deren Verfügbarkeit verantwortlich ist und zusätzlich die Einhaltung des zugesagten Energieverbrauches garantiert, konnten die mit dem Einsatz der innovativen Antriebstechnologie verbundenen Risiken für das Land und für den Aufgabenträger minimiert werden.