Abgesehen von einer möglichen Gefährdung des Straßenverkehrs kann es zu dauerhaften Spätschäden des Gehörs kommen. „Arbeitnehmer müssen ab einer Lärmbelastung von 85 Dezibel nicht ohne Grund einen Gehörschutz tragen. Die Belastung durch Kopfhörer und laute Musikanlagen ist oft deutlich höher“, weiß Mißbach. Bestimmte Musik kann zudem aufputschend wirken und den Fahrer zu leichtsinnigen Manövern verleiten.
Gegenseitige Rücksicht
Grundsätzlich müssen sich alle Verkehrsteilnehmer an den ersten Paragraphen der Straßenverkehrs-Ordnung halten, in dem es sinngemäß heißt: Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige gegenseitige Rücksicht. Es darf keiner geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. „Dröhnende Bässe, die mitunter von Passanten und anderen Autofahrern körperlich spürbar sind, überschreiten diese Toleranzgrenzen deutlich“, sagt der Experte.