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TÜV Rheinland: Vorsicht vor „fliegenden Eisschollen“ bei Lastwagen

Straßenverkehrsordnung: Lkw-Fahrer auch verpflichtet zum Eisräumen der Fahrzeugdächer / Im Zweifel vom Überholen absehen und Abstand halten / Besondere Vorsicht auf Autobahnauffahrten

(PresseBox) (Köln, )
Auf Lkw-Planen können sich schnell größere Mengen Wasser und Schnee ansammeln, wenn die Fahrzeuge stehen – nach Auskunft der Verkehrswacht bis zu hundert Liter. Wenn diese im Winter gefrieren, kann das im Straßenverkehr gefährlich werden, denn gerade in Kurven oder bei schneller Fahrt können Schnee und Eisbrocken von dem Dach runterrutschen. „Solche fliegenden Eisschollen sind für den nachfolgenden Verkehr riskant. Abfliegender Schnee und Eis behindern die Sicht oder können Fahrzeuge sogar beschädigen. Auch wenn Schnee und Eisbrocken auf der Straße landen, zwingen sie den nachfolgenden Verkehr zu Ausweichmanövern“, so Verkehrsexperte Uli Sander von TÜV Rheinland.

Egal ob Pkw oder Lastwagen – generell gilt: Im Straßenverkehr darf man niemanden behindern oder gar schädigen. Auf dem Dach gilt also Schnee- und Eisräumpflicht für den Fahrer, sonst begeht man eine Ordnungswidrigkeit. Im Zweifel kann es sogar Probleme mit der Haftpflichtversicherung geben. Auf verschiedenen Autobahnraststätten stehen Truckern Gerüste zur Verfügung, von denen aus die Fahrer das Dach und die Plane ihres Fahrzeugs erreichen können. Andernfalls müssen sie eine Leiter benutzen, um Schnee und Eis zu entfernen.

Nachfolgende Autos oder Fahrzeuge sollten generell großzügigen Abstand halten. Besonders vorsichtig sollte man in Autobahnauffahrten sein. Wenn die Lkws beschleunigen, ist das Risiko groß, dass sich noch auf der Plane liegende Schnee- und Eisreste lösen.

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