Innentür senkt Verletzungsrisiko
Erst seit Einführung der europäischen Aufzugrichtlinie im Jahr 1999 sind bei den Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden, Innentüren vorgeschrieben. Konsequenz: Noch immer verrichten in Deutschland rund 60 Prozent aller Lastenlifte ihren Dienst ohne diesen Sicherheitsgaranten. „Die Tür verhindert, dass beim Transport von größeren Gegenständen mitfahrende Personen versehentlich zwischen Transportgut und Schachtwand eingequetscht werden oder infolge von Unebenheiten hängen bleiben“, so TÜV Rheinland-Fachmann Dirk Laenger. Im schlechtesten Fall kann es da zu Schürfwunden, Brüchen oder Quetschungen kommen. Unsichtbare Lichtgitter mit automatischer Notfallbremse mindern diese Unfallgefahren.
Vom Lasten- zum Personenaufzug
Die jährliche Betriebsprüfung beugt zusätzlich Sicherheitsrisiken vor: Jeder Aufzug in Deutschland wird einmal jährlich inspiziert. Dazu gehört beispielsweise auch das 32 Tonnen schwere, 125 Kubikmeter große Exemplar im Kölner Schauspielhaus, das derzeit noch saniert wird – ein topmoderner und sicherheitstechnisch vorbildlicher Koloss. Was Aufzugexperten wie Dirk Laenger bei der Überprüfung solcher Anlagen besonders im Blick haben, sind ungesicherte Konstruktionen. Dies gilt vor allem dann, wenn Industriegebäude (zeitweise) umgenutzt werden. Möglicherweise wir aus einer Lagerhalle eine Flüchtlingsunterkunft und aus einem Lastenaufzug dann ein Personenlift ohne Schachtwandschutz. „Das geht gar nicht, hier sind Türen im Fahrkorb unbedingt erforderlich“, sagt Laenger.