Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 829641

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Ralf Diekmann +49 221 8061972
Logo der Firma TÜV Rheinland

TÜV Rheinland: Rauchwarnmelder retten Leben

Rauchmelder sind bundesweit Pflicht / Auf europäische Norm EN 14604 achten / Geräte mindestens in Schlaf-, Kinderzimmer und Flure / Langzeitbatterien senken Wartungsaufwand

(PresseBox) (Köln, )
Bei Wohnungsbränden kommt es immer wieder zu verheerenden Situationen. Giftgase wie Kohlenstoffdioxid oder Kohlenstoff¬monoxid können innerhalb weniger Minuten zum Tode führen. Allein in Deutschland kamen im Jahr 2015 rund 400 Menschen durch Brände ums Leben. Rauchwarnmelder können diese Todesfälle, Verletzungen und Sach¬schäden verhindern. Seit Juni 2016 sind sie bundesweit vorgeschrieben. Dabei hat jedes Bundesland eigene Regelungen, was die Pflichten in Bezug auf die Installation und Wartung, die Ausstattung von Bestands- und Neubauten betrifft. In Nordrhein-Westfalen beispielsweise sind Rauchmelder ab 1. Januar 2017 in Schlafzimmern und Fluren verpflichtend. Allgemein gilt: Ein Rauchwarnmelder muss zuverlässig arbeiten und korrekt montiert sein. „Von technischer Seite werden hohe Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Rauchwarnmeldern zum Brandschutz gestellt“, weiß Oliver Brumm, Geschäftsfeldleiter elektrische Produkte bei TÜV Rheinland. TÜV Rheinland prüft in Kooperation mit dem KRIWAN Testzentrum Rauchwarnmelder auf ihre Sicherheit und Qualität. Die Sicherheitsanforderungen an Rauchwarnmelder werden in der Europäischen Norm EN 14604 geregelt.

In Küche und Bad ist die Installation von Rauchmeldern nicht sinnvoll, denn die Sensoren reagieren auch auf Wasserdampf und würden Fehlalarm auslösen. Für größere Wohnungen und Häuser empfiehlt TÜV Rheinland vernetzbare Rauchwarnmelder: Hier schlagen alle Geräte Alarm, sobald ein Sensor Rauch erkennt. Das erhöht die Sicherheit. „Mit 85 Dezibel ist der Warnton eines Rauchwarnmelders zwar sehr laut. Ohne Vernetzung ist ein im Keller ausgelöster Alarm im Obergeschoss aber eventuell nicht zuverlässig zu hören“, so der TÜV Rheinland-Experte. Die Funktion sollte monatlich durch Drücken des Testknopfs geprüft werden. Lässt die Leistung der Batterie nach, geben Rauchwarnmelder einen kurzen, piependen Warnton ab. Beim Batteriewechsel ist stets der vom Hersteller angegebene Batterietyp einzusetzen. Angaben dazu gibt es auf dem Typenschild und in der Bedienungsanleitung. Geräte mit fest verbauter Langzeitbatterie sind wartungsarm und etwa zehn Jahre lang einsatzbereit. Zuverlässige Rauchwarnmelder tragen das CE-Zeichen, das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit bzw. das „Q“ mit Flamme, das besonders sicherheitsgeprüfte Geräte kennzeichnet.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.