Gut organisierte Hilfe im Notfall
Neben der technischen Prüfung wird in Zukunft verstärkt auf den Notruf und die Befreiung von Eingeschlossenen besonderes Augenmerk gelegt. Deshalb muss neuerdings zu jeder Aufzugsanlage ein Notfallplan erstellt werden. Stichtag hierfür ist laut neuer Betriebssicherheitsverordnung der 31. Mai 2016. „Der Notfallplan beschreibt detailliert den Ablauf vom Drücken des Notruftasters im Fahrkorb bis zur tatsächlichen Rettung“, so Thomas Pfaff. Zum Inhalt eines solchen Plans gehören unter anderem der genaue Standort des Aufzugs und die Kontaktdaten der Personen, die für den Zugang zur Anlage, die Befreiung der Eingeschlossenen und für die Erste Hilfe verantwortlich sind.
Anleitung für manuelle Hilfe muss vorhanden sein
Zusätzlich zum Notfallplan muss eine Notbefreiungsanleitung angefertigt werden. Sie befindet sich im Triebwerksraum und erläutert ausführlich, wie der jeweilige Aufzug manuell zur nächsten Tür bewegt werden kann, um Eingeschlossene zu befreien. Beide Neuerungen wirken sich auch auf den Prüfungsumfang durch TÜV Rheinland aus. „Wir überprüfen nun zusätzlich, ob Notbefreiungsanleitung und Notrufplan ordnungsgemäß vorhanden und plausibel sind“, so der Experte. Und noch eine Neuheit in Sachen Sicherheit steht an: In jedem Aufzug muss bis spätestens Ende 2020 ein Zwei-Wege-Kommunikationssystem installiert sein, über das ein Notdienst ständig erreichbar ist.
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