Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 752907

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Rolf Vesenmaier +49 221 8062148
Logo der Firma TÜV Rheinland

TÜV Rheinland: Betriebsarzt als Berater für Unternehmen und Belegschaft

Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz: Aufgaben des Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz festgeschrieben / Schweigepflicht gegenüber Arbeitgeber ist obligatorisch

(PresseBox) (Köln, )
Vom ergonomischen Bürostuhl über die sichere und gesundheitserhaltende Gestaltung von Arbeitsplätzen, ob am Fließband, auf der Baustelle oder in der Produktion bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe: Betriebs- und Werksärzte beraten die Beschäftigten in allen Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ziel ist es, arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhindern. Betriebsärzte können im Unternehmen fest angestellt oder als externer Arzt tätig werden. Wie konkret die Arbeit der Ärzte, Sprechstunden oder Beratungsleistungen organisiert sind, hängt vom jeweiligen Unternehmen, der Größe und der Branche ab.

Die Aufgaben von Betriebsärzten unterscheiden sich von der hausärztlichen Leistung, sagt Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin für Arbeitsmedizin bei TÜV Rheinland: „Der Hausarzt sieht den Patienten und seine Krankheiten. Der Betriebsarzt kennt zusätzlich die Arbeitsbedingungen und kann gezielt darauf eingehen.“ Denn je nach Tätigkeit kann es zu Belastungen kommen, die der Hausarzt nicht beurteilen kann. Wichtig: Wer seinen Betriebsarzt nicht kennt, aber eine Beratung wünscht, sollte sich beim Vorgesetzten oder Arbeitgeber direkt erkundigen.

Schweigepflicht gilt auch für den Betriebsarzt
Wenn ein Arbeitnehmer zum Betriebsarzt geht, gilt für diesen die gleiche Verschwiegenheitspflicht wie für andere Mediziner. „Die Angst, dass der Arbeitgeber durch den Betriebsarzt von möglichen Krankheiten erfährt, ist völlig unbegründet. Es geht bei den Untersuchungen nie darum, beispielsweise chronisch Kranke auszusondern, sondern präventiv alle Möglichkeiten für ein möglichst gesundes Arbeitsleben auszuschöpfen“, erklärt Schramm und ergänzt: „Bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge erhält der Arbeitgeber eine Bescheinigung, wann und aus welchem Anlass die Vorsorge durchgeführt wurde, sowie den Termin der nächsten Vorsorge. Bei einer Eignungsuntersuchung wird ärztlich bescheinigt, ob gesundheitliche Bedenken für eine spezielle Tätigkeit bestehen.“ Eine Diagnose wird in keinem Fall mitgeteilt.

Aufgaben des Betriebsarztes
Eine beratende Rolle haben die Ärzte ebenso für die Beschäftigten wie für die Unternehmer. Auch wenn die Unternehmer im Einzelfall nicht zwingend daran gebunden sind, Empfehlungen der Ärzte umzusetzen, haben sie ein Interesse daran, denn eine gesunde Gestaltung der Arbeit erhält langfristig die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

In Deutschland sind Unternehmer zudem gesetzlich dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und auf deren Grundlage eine arbeitsmedizinische Vorsorge zu veranlassen beziehungsweise anzubieten. Abhängig von der speziellen Belastung bei der Arbeit gehören zu den arbeitsmedizinischen Untersuchungen beispielsweise regelmäßige Hör- und Sehtests oder die Untersuchung der Haut. Darüber hinaus beraten Betriebsärzte beispielsweise zur Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln, zu Arbeitsrhythmus, Arbeitszeit und Pausenregelung, zur Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs. Suchtberatung oder Aspekte der Arbeitspsychologie gehören ebenfalls zu den Tätigkeiten eines Betriebsarztes. Auch bei der Wiedereingliederung für Langzeitkranke oder Behinderte in den Arbeitsprozess ist der Betriebsarzt gefragt.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,7 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.