Zielgerichtete und umfassende Beratung vor Reiseantritt
Empfehlenswert ist eine Vorbereitungs-zeit von etwa sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz aufgefrischt oder bei Bedarf erweitert werden. Die arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die allgemeine Anamnese, die Tätigkeitsanamnese, eine umfassende Beratung und Untersuchung des Beschäftigten sowie die Prüfung des Impfschutzes. Zusätzlich berät der Betriebsarzt auch hinsichtlich Hygiene, Mückenschutz, Malariaprophylaxe und Gifttieren im jeweiligen Reiseland. Wichtig: „Die arbeitsmedizinische Vorsorge muss wiederholt werden, wenn sich das Einsatzland – bei größeren Ländern auch die Region –, die Arbeitsbedingungen oder die Unterbringung verändern. Bei unveränderten Bedingungen erfolgt eine erneute Vorsorge nach 24 bis 36 Monaten“, sagt Schramm. Untersuchung und Beratung richten sich nach den Tätigkeitsorten sowie den Unterbringungs- und Arbeitsbedingungen im Zielland.
Arbeitsmedizinische Vorsorge auch nach Rückkehr
Am Ende einer Tätigkeit im Ausland, bei der besondere klimatische Belastungen und Infektionsgefährdungen vorgelegen haben, ist vom Arbeitgeber dem Mitarbeiter eine Rückkehruntersuchung anzubieten. Diese in Anspruch zu nehmen ist sehr empfehlenswert, da gesundheitliche Beeinträchtigungen und akute oder chronische Erkrankungen in Folge eines Auslandsaufenthaltes sich in den meisten Fällen gut diagnostizieren und behandeln lassen.