Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 749869

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Wolfgang Partz +49 221 8062290
Logo der Firma TÜV Rheinland

Sind Fahrbahnen mit Wasser überzogen, gilt Tempolimit „Bei Nässe“

TÜV Rheinland: Rutschige Straßen durch Sommergewitter / Aquaplaning droht in Spurrillen / Missachtung des Tempolimits gefährdet Versicherungsschutz

(PresseBox) (Köln, )
Heftige Gewitter und starke Regenfälle lassen gerade im Sommer die Straßen häufig zu Rutschbahnen werden. Besonders auf Autobahnen herrscht dann je nach Fahrbahnbelag und Oberflächenbeschaffenheit akute Aquaplaninggefahr. Auch Spurrillen können zur Falle werden. Typische Anzeichen für drohende Wasserglätte sind aufspritzende Fontänen durch vorausfahrende Autos. Entsprechende Geschwindigkeitsbegrenzungen – etwa Tempo 80 – mit dem Zusatz „Bei Nässe“ müssen dann unbedingt beachtet werden. „Viele Autofahrer sind verunsichert. Sie wissen nicht genau, was das Schild bedeutet, denn Nässe empfindet jeder subjektiv anders“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Auch der Blick in die Straßenverkehrsordnung hilft nicht weiter. Hier heißt es lediglich sinngemäß, dass das Zusatzzeichen dem Kraftfahrer verbietet, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten.

Bundesgerichtshof definiert Nässe
Eine genaue Definition liefert die Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof entschied, dass bei Nässe im Gegensatz zur Feuchtigkeit die Fahrbahn insgesamt mit einem Wasserfilm überzogen sein muss. Das heißt: Vereinzelte Wasserlachen und Regen allein reichen nicht aus, damit das Zusatzzeichen „Bei Nässe“ in Kraft tritt. Gerade hohe Temperaturen und heiße Teerdecken lassen die Wassertropfen schnell verdampfen, so dass sich kein durchgängiger Film bildet. „Steht jedoch das Wasser auf der kompletten Fahrbahn, gilt das Tempolimit bei Nässe wie jedes andere auch“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Kaskoversicherung kann Leistung verweigern
Stellen Gutachter beispielsweise nach einem Crash eine Missachtung der Geschwindigkeitsbegrenzung bei Nässe fest, droht dem Verursacher ein Verwarn- oder Bußgeld. „Bei grober Fahrlässigkeit beziehungsweise Vorsatz – etwa einer erheblichen Überschreitung des Tempolimits – kann die Kaskoversicherung sogar ihre Leistung verweigern und die Haftpflicht den Unfallverursacher möglicherweise in Regress nehmen“, erklärt TÜV Rheinland-Experte Sander.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.300 Menschen in 69 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,7 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.