Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 835002

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Wolfgang Partz +49 221 8062290
Logo der Firma TÜV Rheinland

Karneval: Nur ohne Maske hinters Steuer

TÜV Rheinland: Verkleidung darf Sicht, Gehör und Bewegungsfreiheit nicht behindern / Autofahrern droht Bußgeld bei Missachtung / Alkohol absolut tabu

(PresseBox) (Köln, )
Gorilla, Panda oder Kuhkostüm hinterm Steuer – alles andere als ein Karnevalsscherz. Wer erwischt wird, den zieht die Polizei aus dem Verkehr. „Auch kostümierte Autofahrer müssen darauf achten, dass die Verkleidung die Sicht, das Gehör und die Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt. Ansonsten steigt das Unfallrisiko“, sagt Steffen Mißbach, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Grundsätzlich sind Verkleidungen wie eine Mütze oder Perücke zwar nicht verboten, aber der närrische Fahrer darf sich beispielsweise nicht hinter einer Maske verstecken. Er muss klar erkennbar bleiben – etwa auf dem Foto einer Radarkontrolle. Setzt sich der Karnevalist dennoch mit einer solchen Larve hinters Steuer, muss er bei einer Verkehrskontrolle mit einem Bußgeld rechnen.

Auf sichere Bedienung des Fahrzeugs achten
Auch die einwandfreie Bedienung des Fahrzeugs muss stets gewährleistet sein: Mit Maske über dem Kopf, dickem Schaumstoffbauch, voluminöser Clownsnase oder riesiger Spaßbrille ist dies nicht möglich. Gleiches gilt für unförmige Handschuhe oder grobes Schuhwerk, mit dem sich die Pedale nicht sicher betätigen lassen. Wer derart ausstaffiert einen Unfall baut, handelt vorsätzlich und muss mit Konsequenzen rechnen. „Den Verursacher eines Unfalls erwarten gewiss Probleme mit der Versicherung“, betont TÜV Rheinland-Fachmann Mißbach. Hinzu kommen Bußgeld und mitunter sogar eine strafrechtliche Verfolgung.

Führerschein eventuell schon bei 0,3 Promille weg
Neben einer unförmige Maskerade ist auch im Karneval Alkohol am Steuer grundsätzlich tabu. Trotz 0,5-Promille-Grenze gerät schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille der Führerschein ins Visier der Ordnungshüter. Fällt der Fahrer diesen durch unsichere Fahrweise wie Schlangenlinien auf oder verursacht er einen alkoholbedingten Unfall, werden Bußgeld, Punkte und Fahrverbot fällig. Außerdem drohen wegen grober Fahrlässigkeit Leistungsverluste bei der Kaskoversicherung. Für Fahranfänger, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden oder unter 21 Jahre alt sind, schreibt der Gesetzgeber ohnehin die Null-Promille-Regelung vor. „Die sollte prinzipiell für jeden verantwortungsbewussten Autofahrer gelten“, unterstreicht TÜV Rheinland-Experte.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 19.600 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 1,9 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.