Auf anerkannte Gutachter setzen
„Bei der Wahl des Gutachters empfiehlt es sich, darauf zu achten, dass er geprüft oder öffentlich bestellt und vereidigt ist“, sagt Jörg Meinhardt. Der Begriff „Sachverständiger“ ist nicht geschützt, das heißt, jeder kann den Titel nutzen. Schalten Verkäufer eine Anzeige, empfiehlt es sich zu erwähnen, dass die Immobilie durch ein Sachverständigengutachten geprüft wurde. Auffällig ist, dass solche Inserate mehr Anfragen erhalten als die ohne. Neben Anzeigen in Online-Portalen lohnt es sich, das Objekt auch in regionalen Zeitungen zu bewerben. Damit erreichen die Verkäufer unterschiedliche Zielgruppen.
Immobilie und Umgebung besichtigen
Zur genauen Beurteilung der Immobilie reicht eine Besichtigung der Wohnräume allein oft nicht aus. „Den Dachboden und Keller anzuschauen ist besonders wichtig, dort zeigen sich Feuchtigkeit und Mängel meist als Erstes“, weiß Jörg Meinhardt. Wenn möglich, sollten Interessenten die Immobilie einmal morgens und einmal abends besuchen, damit sie die Umgebung zu unterschiedlichen Zeiten kennenlernen. Außerdem ist es ratsam, sich die vorhandene Infrastruktur wie beispielsweise Verkehrsanbindungen, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen oder auch niedergelassene Ärzte genau anzusehen.