Auf das „For use in aircraft“-Label achten
„Kinder mit einem so genannten Schlaufengurt auf dem Schoß der Eltern zu sichern kann zu lebensbedrohlichen Verletzungen beim Kind führen“, sagt Martin Sperber. Dieser Zusatzgurt wird in den Beckengurt des Erwachsenen eingefädelt und um das Kind herumgelegt. Er ist in Deutschland zwar für die Luftfahrt zugelassen. Crash-Tests haben aber gezeigt, dass der Zusatzgurt bei Notlandungen und Turbulenzen die entstehenden Kräfte direkt in den Bauchraum des Kindes weiterleitet und so schwere innere Verletzungen verursachen kann. Kindersitze und Babyschalen, die das Label „For use in aircraft“ tragen, bieten dagegen zuverlässigen Schutz.
Nur ein richtig anliegender Gurt schützt
Wichtig ist, den Gurt richtig anzulegen und festzuziehen. Nur ein eng anliegender Gurt schützt. Sobald dem Kind die Jacke ausgezogen wird, den Gurt daher am besten direkt nachziehen. Eltern sollten vor dem Buchen die Airline kontaktieren und den Sitz ankündigen. Bei der Auswahl der Airline bestätigt das TÜV Rheinland-Siegel „Child Seats Welcome“, dass die vom Prüfdienstleister qualifizierten Kindersitze in den Maschinen dieser Airline genutzt werden dürfen.
Foto und Infothek zu Sicherheit für Kinder in Flugzeugen unter
www.tuv.com/presse bei TÜV Rheinland