Kontakt
QR-Code für die aktuelle URL

Story Box-ID: 623200

TÜV Rheinland Am Grauen Stein 51105 Köln, Deutschland http://www.tuv.com
Ansprechpartner:in Herr Frank Ehlert +49 221 8062424
Logo der Firma TÜV Rheinland

Brandschutz: Vorbeugen rettet Leben

TÜV Rheinland: Geprüfte Rauchwarnmelder geben Sicherheit / Feuerlöscher griffbereit aufbewahren / Fluchtfenster immer von außen und innen frei halten

(PresseBox) (Köln, )
In Deutschland fallen jährlich rund 500 Menschen einem Haus- oder Wohnungsbrand zum Opfer. Vorbeugender Brandschutz kann diese Zahl deutlich senken und Leben retten. Darum herrscht bereits in 14 Bundesländern eine gesetzliche Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern im privaten Wohnbereich. „Allerdings sind die Geräte aktuell nur in etwa 10 Prozent der Haushalte vorhanden“, weiß Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland. Aus der Sicht des Experten ein Sicherheitsrisiko, das durch die unkomplizierte Montage der Melder leicht minimiert werden kann.

Im Schlaf kein Geruchssinn
Kinderzimmer, Schlafzimmer, Wohnzimmer und Gästezimmer: Rauchwarnmelder gehören in alle Räume, in denen Menschen schlafen. Denn während des Schlafens wird der Geruchssinn vom Gehirn automatisch deaktiviert. Brand- und Rauchentwicklung können demnach nicht wahrgenommen werden. Bereits nach drei Atemzügen können Brandopfer bewusstlos werden und sich eine schwere Rauchvergiftung zuziehen. „Der Alarm eines Gerätes ist so laut, dass funkvernetzte Modelle nur bei Wohnungen ab 300 Quadratmetern nötig sind oder wenn Garage, Keller und Speicher in die Überwachung integriert werden soll“, so Michael Jörn. Hochwertige Rauchwarnmelder tragen die CE-Kennzeichnung inklusive Prüfnummer und die Angabe EN 14604.

Zwei Rettungswege pro Stockwerk
Eine weitere zweckmäßige Investition sind Feuerlöscher. Einen handelsüblichen 6-Kilo-Pulverlöscher gibt es im Baumarkt. Er sollte griffbereit in jeder Wohnung aufbewahrt werden. In Häusern gehört er in die oberste Etage, damit sich die Bewohner bei einem Feuer den rettenden Weg ins Erdgeschoss bahnen können. In jedem Stockwerk müssen mindestens zwei Rettungswege vorhanden sein. Neben der Treppe ist das häufig ein spezielles Fluchtfenster. Sein Mindestmaß ist baurechtlich vorgeschrieben. Was allerdings häufig vernachlässigt wird, ist seine Zugänglichkeit. „Ein Fluchtfenster muss jederzeit von innen und außen nutzbar sein“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Das bedeutet einerseits, dass im Haus keine Möbelstücke den Ausstieg durch das Fenster behindern, andererseits muss die Feuerwehr ohne Probleme eine Leiter von außen anstellen können.

Website Promotion

Website Promotion
Homepage

TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 17.200 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und gestaltet Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.
Wichtiger Hinweis:

Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH gestattet.

unn | UNITED NEWS NETWORK GmbH 2002–2024, Alle Rechte vorbehalten

Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien. Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@pressebox.de.